Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und
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Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den
08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige
Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.
Freiberuflich tätige Hebammen sind verpflichtet, den Krankenkassen ihre Abrechnungen durch elektronische Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln (§ 302 Abs. 1 und 2 SGB V). Details regelt die Anlage 2 des Rahmenvertrags.
Voraussetzung für die Leistungserbringung
Grundvoraussetzung für die Abrechnung ist die Verwendung eines persönlichen Institutionskennzeichens (IK) und die Aufnahme der Hebamme in die entsprechende Vertragspartnerliste. Des Weiteren ist zwingend das bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis anzuwenden.
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