Protonentherapie
Am 20. Mai 2002 hat der Ausschuss Methodenbewertung (damals Ausschuss Krankenhaus nach § 137c SGB V) beschlossen, die Protonentherapie als Beratungsthema aufzunehmen.
Lebermetastasen
Die Protonentherapie zur Behandlung von Lebermetastasen ist aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Beschluss des GBA vom 20.01.11; in Kraft seit 08.04.11.
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom
Die Protonentherapie beim operablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom sowie beim inoperablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom des UICC Stadiums IV ist aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen. Beschluss des GBA vom 21.10.10; in Kraft seit 14.01.11.
Altersabhängige Makuladegeneration
Die Protonentherapie bei altersabhängiger Makuladegeneration ist aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen. Beschluss des GBA vom 17.09.2009; in Kraft seit 14.01.2010
Leberzellkrebs (hepatozelluläres Karzinom)
Die Protonentherapie im Krankenhaus bei inoperablem Leberzellkrebs bleibt Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der GBA am 16.07.2009 beschlossen. Das Bewertungsverfahren ist bis 31.12.2016 ausgesetzt. Dieser Beschluss tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Die Protonentherapie beim operablen Leberzellkrebs ist aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Beschluss des GBA vom 16.07.2009, in Kraft getreten am 23.09.2009.
Mammakarzinom
Die Protonentherapie bei Mammakarzinom ist aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen. Beschluss des GBA vom 28.05.2009; in Kraft seit 29.07.2009

Beschluss des GBA vom 16.11.2004
Prostatakarzinom
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. Juni 2008 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Protonentherapie des Prostatakarzinoms beschlossen. Der Beschluss trat am 1. Januar 2009 in Kraft.
Rektumkarzinom
Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.10.2007 ist die Richtlinie zur Protonentherapie beim Rektumkarzinom geändert worden. Mit Bescheid vom 20.12.2007 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet. Der Beschluss ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 31.01.2008 in Kraft treten.
Beschlusstext, Pressemitteilung und die Richtlinie zum Beschluss auf der Website des GBA
Zerebrale arteriovenöse Malformationen (AVM)
Die Protonentherapie zur Behandlung von AVM bleibt Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 20 Dezember 2005 beschlossen. Der Beschluss trat am 5. März 2006 in Kraft.
Beschlusstext und weitere Infos auf der Website des GBA
Chordome und Chonhdrosarkome der Schädelbasis, Ästhesioneuroblastom
Protonentherapie für Chordome und Chonhdrosarkome der Schädelbasis bleibt Kassenleistung. Für Ästhesioneuroblastom hingegen ausgeschlossen. (Anmerkung: Beanstandung durch BMGS am 22.07.2004, daraufhin Klage des GBA gegen diese Beanstandung. Aufhebung der Beanstandung durch das Sozialgericht, siehe Mammakarzinom)
Infos des GBA zur Protonentherapie bei Chordome und Chonhdrosarkome
Infos des GBA zur Protonentherapie bei Ästhesioneuroblastom
Hirnmetastasen, Oropharynxtumore, Uvea-Melanome
Die Protonentherapie wurde für Hirnmetastasen, Oropharynxtumore sowie mit Ausnahmen für Uvea-Melanome aus der Kassenleistung ausgeschlossen.