Verträge und Preisvereinbarungen
Die AOK hat mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hilfsmittelanbieter Rahmenverträge geschlossen. Ziel ist eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln unter Berücksichtigung der geltenden Hilfsmittel-Richtlinien.
Rahmenvertrag

Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V
Gültig ab 01.07.2019
