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Wartungsarbeiten

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Häufige Fragen zum eKoVo

1. Technische Fragen

Eine an den eKoVo angehängte Datei für die maschinelle Schnittstelle darf die maximale zugelassene Größe von 10 MB nicht übersteigen.

Die zugelassenen Dokumentenarten beziehungsweise Dateiformen sind .pdf, .jpg und .tif. Bevorzugt ist das Dateiformat .pdf zu nutzen.

Die Struktur, in der Kostenvoranschläge eingereicht werden können, ist im Rahmen eines XML-Dokumentes vorgegeben. Ein valider Kostenvoranschlag enthält außer einer korrekten Struktur keine Sonderzeichen, sondern stattdessen HTML-Entitäten unter Verwendung des ANSI-Codes (Statt ä also ä), um eine Validität des XML-Dokumentes zu bewahren.

2. Fachliche Fragen

Ja, Sie erhalten einen entsprechenden Leistungsentscheid in Form eines elektronischen Genehmigungs- oder Ablehnungsschreibens. Ferner erhalten Sie zusätzlich das Vorgangsprotokoll.

Für wiederverwendbare Hilfsmittel gibt es eine Hilfsmittel-Inventarnummer. Diese ist immer 20-stellig anzuliefern. Beispiel: 17001800000000000011. Eine Abkürzung mit Bindestrich ist nicht gestattet (1700-11).

Bitte kontrollieren Sie die Eingabe. Nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit unseren Teams Hilfsmittel zur Klärung auf.

Bitte prüfen Sie bei einer Fehlermeldung die Eingabe.
Gebührenpositionen dürfen nicht mit "." oder "-2 angeliefert werden und müssen im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet sein.
Beispiel: 1850020006 statt 18.50.02.0006
Sie sollten möglichst 10-stellig und mindestens 7-stellig angeliefert werden.

Immer dann, wenn Ihnen eine Verordnung vorliegt, sind auch die Verordnungsdaten zu erfassen und als Image (Datei) anzuliefern.

Bitte geben Sie die Betriebsstättennummer und die Arztnummer, die auf der Verordnung durch den Arzt angegeben wurden, an. Fehlt eine Nummer, geben Sie bitte im entsprechenden Feld die Pseudonummer "999999999" (9x9) an.

Bitte geben Sie das Krankenhaus-IK in dem Feld für die Betriebsstättennummer an. Bitte geben Sie keine Pseudonummer "999999999" an.

Geben Sie stets das Grundhilfsmittel mit dem Verwendungskennzeichen 01 (Reparatur) ein. Danach werden erst die Gebührenpositionen angegeben, die zum Antrag stehen.

Generell sind Mengenangaben in Stück anzuliefern. Arbeitswerte (Stunden) können auch mit Nachkommastellen angeliefert werden. Erhalten Sie dennoch eine Fehlermeldung, dann nehmen Sie bitte mit Ihrem jeweiligen Softwaredienstleister Kontakt auf.

Wir nehmen für sämtliche Hilfsmittel elektronische Kostenvoranschläge an. Interessieren Sie sich für die Teilnahme? Dann teilen Sie uns das gern über unser Kontaktformular mit. 

Eine Beschränkung besteht für die freigegebenen Hilfsmittelarten mit Ausnahme der Produkte der Gruppe 25 nicht mehr. Wichtig ist, dass Sie die eKoVo über einen Dienstleister einreichen.