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Die Krankenkassen verhandeln jedes Jahr mit jedem Krankenhaus über die Leistungen, die eine Klinik im darauf folgenden Jahr erbringen soll. Das Jahresbudget ergibt sich aus der Art und dem Umfang der DRG-Leistungen sowie dem jeweils gültigen Landesbasisfallwert. Zusäzlich verhandeln die Vertragspartner im Jahr 2020 erstmals über die Vergütung der Pflege, das sogenannte Pflegebudget. Für Leistungen, die mit den Fallpauschalen, dem Pflegebudget und bundesweit festgelegten Zusatzentgelten nicht sachgerecht vergütet werden, können die Kliniken in begrenztem Umfang weitere Zusatzentgelte vereinbaren.
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