Open House-Verfahren für Rheinland-Pfalz und Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Verträgen nach §130a Abs. 8 SGB V zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen an.
Hintergrund
Für den Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im sogenannten Open House-Modell werden die Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Weitergehende Informationen und Verträge können über folgendes Funktionspostfach abgefragt werden:
E-Mail-Kontakt: am_vertraege@rps.aok.de
Unterschriebene Verträge sollten vorab als Scan an oben genanntes Postfach gesendet werden, sowie in Papierform in zweifacher Ausfertigung an:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Arzneimittelversorgung
Strategisches Vertragsmanagement
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg