Datenträgeraustausch
Der Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über den Datenaustausch auf Datenträgern umfasst:
- Aufbereitung und Weiterleitung der Abrechnungsunterlagen
- Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich
- Austausch statistischer Daten
- Auffälligkeitsprüfung bei Überschreitung der Richtgrößenvolumina nach § 84 SGB V
- Zufälligkeitsprüfung (Stichprobenprüfung)
- Auffälligkeitsprüfung nach Durchschnittswerten
- Übermittlung von Stammdaten
- Technische Durchführung des Vertrages
- Geltung des Vertrages.

Vertrag
zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Datenaustausch auf Datenträgern (zuletzt geändert am 17. Dezember 2012,
in der Fassung der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Regelungen)