Vereinbarung für besondere Einrichtungen
Wie die Leistungen besonderer Einrichtungen vergütet werden, regeln die Vertragsparteien auf Bundesebene, das sind der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung jährlich, in einer Vereinbarung zur Bestimmung von besonderen Einrichtungen (VBE). Neben fall- oder tagesbezogenen Entgelten können in eng begrenzten Fällen auch Zusatzentgelte vereinbart werden. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, so legt das Bundesministerium für Gesundheit per Verordnung die Bestimmungen für besondere Einrichtungen fest.
Vereinbarung zur Bestimmung von besonderen Einrichtungen 2019
Vereinbarung zur Bestimmung von besonderen Einrichtungen 2018
Vereinbarung zur Bestimmung von besonderen Einrichtungen 2017