Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung können alle Versicherten beantragen, die pflegebedürftig sind. Als neutraler Ansprechpartner stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Hierzu findet in der Regel eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung statt.

