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Rechtliche Grundlagen für Ärzte und Psychotherapeuten
Die gesetzlichen Krankenkassen schließen Verträge ab, um die Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Vertragspartner können Ärzte oder deren Organisationen sein, aber auch andere Partner sind möglich. Darüber hinaus regeln allgemeine Gesetze die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten.
Das Gesundheitspartner-Portal der AOK hat unter anderem Informationen zu Selektivverträgen und Kollektivverträgen, zur Hausarztzentrierten Versorgung, zu Arztnetzen und zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zusammengestellt.
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