Zahnärzte
In der vertragszahnärztlichen Versorgung geben der Gesetzgeber und in dessen Auftrag der Gemeinsame Bundesausschuss den bundeseinheitlichen Rahmen vor. Die konkrete Vertragsausgestaltung obliegt den Vertragspartnern auf regionaler Ebene.
In der vertragszahnärztlichen Versorgung geben der Gesetzgeber und in dessen Auftrag der Gemeinsame Bundesausschuss den bundeseinheitlichen Rahmen vor. Die konkrete Vertragsausgestaltung obliegt den Vertragspartnern auf regionaler Ebene.