Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren
- Der Leistungserbringer hat eine Liefer- und Abgabeberechtigung für Hilfsmittel bei der AOK Baden-Württemberg (nach § 126 SGB V in V. m. §127 SGB V).
- Zu Beginn erfolgt eine einmalige Anmeldung bei dem für Sie zuständigen CompetenceCenter Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg:

Ansprechpartner bei der AOK Baden-Württemberg

Rückmeldebogen zum elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren (eKVA)
- Eine Branchensoftware zur Erfassung des Kostenvoranschlags samt den Verordnungsdaten ist vorhanden.
- Eine Scanmöglichkeit zum Einscannen der Verordnungen und etwaiger weiterer Anlagen ist vorhanden.
- Die Beauftragung eines IT-Dienstleisters für die Übermittlung der Daten an die AOK Systems ist erfolgt.
