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Finanzierung von Investitionen als Aufgabe der Bundesländer

Um die Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, sieht das Krankenhausfinanzierungsgesetz eine duale Finanzierung vor. Demnach übernehmen die Krankenkassen die laufenden Betriebskosten. Für Investitionen sind die Bundesländer zuständig.

Aufgabe der Bundesländer

Um die Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, wurde mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eine duale Finanzierung eingeführt. Dabei übernehmen die Krankenkassen die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser. Für die Investitionen sind dagegen die Bundesländer zuständig. Zu den Investitionen zählen unter anderem die Kosten für Baumaßnahmen und Anlagen. Das Fördervolumen bestimmt jedes Land selbst. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Dezember 2022) erhielten die Kliniken Im Jahr 2020 von den Bundesländern folgende Fördermittel auf Basis des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KGH):

Bundesland Fördermittel je KHG-Bett in Euro*
Hamburg 10.575,46
Bayern 10.071,53
Hessen 9.959,04
Baden-Württemberg 9.823,26 
Schleswig-Holstein 9.111,67
Bremen 8.683,02
Brandenburg 7.411,40
Niedersachsen 7.148,80
Berlin 6.738,32
Nordrhein-Westfalen 6.463,70
Mecklenburg-Vorpommern 6.432,46
Rheinland-Pfalz 6.327,33
Saarland 5.895,16
Sachsen 5.616,46
Thüringen 4.452,36
Sachsen-Anhalt 4.267,67

* Quelle: Bestandsaufnahe der DKG zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2022 (Dezember 2022)

Es gibt auf Landesebene zwei Arten der Investitionsförderung: die sogenannte Einzelförderung auf Antrag und die Pauschalförderung, die sich in den meisten Fällen auf die Bettenzahl bezieht. Mit den Mitteln der Pauschalförderung kann das Krankenhaus im Rahmen der Zweckbindung frei wirtschaften. Diese Investitionsförderung erhalten Plankrankenhäuser, also Kliniken, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind. Für die Einzelförderung muss die betreffende Maßnahme zudem im Investitionsprogramm des jeweiligen Landes enthalten sein. 

Investitionsbewertungsrelationen: Instrument zur Mittelverteilung

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat zum zehnten Mal den Bericht zur Entwicklung der aktuellen Investitionsbewertungsrelationen (IBR) vorgelegt. Demnach liegt der Investitionsbedarf der Krankenhäuser zum Erhalt des Bestandes derzeit bei sieben Milliarden Euro. Gerade einmal die Hälfte wird von den Bundesländern gedeckt, das teilten die Spitzenverbände der Krankenkassen zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) anlässlich der Veröffentlichung mit. Der IBR-Katalog dient dazu, die Investitionsmittel der Bundesländer leistungsbezogen an die Krankenhäuser zu verteilen. Ob er zur Anwendung kommt, liegt in der Entscheidung des jeweiligen Landes. Bisher nutzen lediglich Hessen, Berlin und Bremen den Katalog, um ihre Investitionen zu bemessen.

Hintergrund

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) von 2009 hat der Gesetzgeber die Investitionsfinanzierung reformiert. So ist für Plankrankenhäuser eine Förderung in Form von leistungsorientierten Investitionspauschalen seit 2012 möglich. Für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser gibt es eine solche Förderung seit 2014. Der pauschalierte Investitionsbedarf wird mithilfe von bundeseinheitlichen Investitionsbewertungsrelationen abgebildet. Die Bundesländer legen den Investitionspreis durch einen landesindividuellen Investitionsfallwert fest. Wie im DRG-System kann sich damit die Förderhöhe für eine Leistung aus dem Investitionsrelativgewicht, multipliziert mit dem Investitionspreis, ergeben.

Krankenhaus-Strukturfonds

Der Strukturfonds ist Teil der Klinikreform vom 1. Januar 2016 und wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) um vier Jahre verlängert. Er soll dazu beitragen, die Strukturen in der stationären Versorgung zu verbessern, überflüssige Betten abzubauen und stationäre Leistungen zu konzentrieren. Ab 2019 können auch spezielle Versorgungsangebote, IT-Projekte und Vorhaben im Bereich der Pflegeausbildung finanziert werden.