prodialog 1/11

Aus Sicht der AOK gehen die Vorschläge der Union, den Bedarf an Ärzten und Krankenhäusern viel stärker an den Patienten auszurichten, in die richtige Richtung. Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt die Erkenntnis der Politiker, dass es nicht zu wenig Ärzte gibt, sondern dass sich die Ärzte nicht bedarfsgerecht über das Land verteilen. Mit dem geplanten Versorgungsgesetz sollen unter anderem Probleme der ambulanten ärztlichen Versorgung auf dem Land gelöst werden.

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Die Themen
Neue Regelungen überfällig
Stichwort: Medizinische Versorgung. Die Gesundheitsexperten der Union wollen bis Ostern Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz erarbeiten. Grundlage dafür ist ein Papier mit 14 Vorschlägen, nach denen das medizinische Angebot vom Bedarf des Patienten her gestaltet werden soll.
Arzt-Patienten-Verhältnis und IGeL


Laut einer Repräsentativumfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 2010 denkt knapp die Hälfte der Versicherten, dass IGeL-Angebote das Vertrauensverhältnis zum Arzt beeinflussen. Drei Viertel von ihnen befürchten eine Verschlechterung.
Nachgehakt: Große Qualitätsunterschiede bei Kliniken
Aktuelle Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) anlässlich der Veröffentlichung des Krankenhaus-Reports 2011 mit dem Schwerpunkt "Qualität durch Wettbewerb" zeigen, dass es in deutschen Krankenhäusern große Unterschiede in der Ergebnisqualität bei Hüftgelenks-Operationen gibt.
Frage aus der Praxis: Wie IGeLe ich richtig?

Die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) warnt vor unbegründeten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und nennt Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit IGeL-Angeboten.
Vorkasse-Medikamente: "Wahlfreiheit" kann für Patienten teuer werden
Seit Jahresanfang können Patienten statt des vom Apotheker eigentlich abzugebenden Arzneimittels ein anderes geeignetes Medikament bekommen, wenn der Arzt den Austausch nicht ausgeschlossen hat. Die neue "Wahlfreiheit" kann teuer werden. Denn die Versicherten müssen das - in der Regel teurere - Mittel sofort selbst bezahlen. Die Rechnung können sie bei der Krankenkasse einreichen. Diese darf allerdings nur die Kosten für die Regelversorgung erstatten.
Das gilt 2011 in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zum Jahreswechsel haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in den anderen Sozialversicherungen zahlreiche Vorgaben und Werte geändert. So steigt in der GKV zum 1. Januar 2011 der einheitliche Beitragssatz auf 15,5 Prozent von 14,9 Prozent. Gleichzeitig sinken die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze.
Serie: Fragen Sie Ihren Patienten oder Patientin
In der aktuellen Ausgabe startet prodialog eine neue Serie: Tipps aus der Praxis für Praxis- und Qualitätsmanagement. Der erste Teil widmet sich dem Thema Patientenbefragung.