Hilfsmittel-Richtlinie
Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt Verordnungsgrundsätze bei der Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln fest.
Inhalt der Richtlinie
Mit der Richtlinie soll eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes medizinischer Erkenntnisse gesichert werden.
Die Hilfsmittel-Richtlinie gilt verbindlich für Versicherte, Krankenkassen und Vertragsärzte/Krankenhausärzte sowie für alle in der Hilfsmittelversorgung tätigen Leistungserbringer. Die Hilfsmittelversorgung soll „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Entsprechend der Indikation stellt der behandelnde Arzt die Verordnung grundsätzlich über die Art des Produktes aus - die Auswahl des konkreten Hilfsmittels liegt dann beim Hilfsmittelleistungserbringer. Spezielle Abschnitte der Hilfsmittel-Richtlinie behandeln die Verordnung von Seh- und Hörhilfen sowie das Entlassmanagement.