Anhörung zu neuen Festbeträgen eröffnet

Ab heute können Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den Festbetragsvorschlägen des GKV-Spitzenverbandes Stellung nehmen.

Es handelt sich um vier Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), vier Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Die neun Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Schlafstörungen, Atemwegserkrankungen und Depressionen sowie der Parkinsonschen Krankheit und des Prostatakarzinoms.

Das Stellungnahmeverfahren wird noch bis 5. April 2011 andauern. Seine endgültige Entscheidung über die Höhe der neuen Festbeträge wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Mai 2011 bekannt geben. Die Festbeträge werden dann zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren