Aus Rettungsassistenten werden Notfallsanitäter

(22.03.13) Der neue Beruf "Notfallsanitäter" löst 2014 den "Rettungsassistenten" ab. Die Ausbildung wird zusätzliche Qualifikationen bieten sowie drei Jahre dauern und damit ein Jahr länger sein als die bisherige zum Rettungsassistenten. Das sieht das entsprechende Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Notfallsanitätergesetz, NotSanG) vor, das der Bundesrat am 22. März 2013 abschließend gebilligt hat.

Weitere Informationen zum Notfallsanitätergesetz

 

Krankentransport-Richtlinie

Rettungsdienst

Die Krankentransport-Richtlinie regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten in der Vertragsärztlichen Versorgung.

Zur Krankentransport-Richtlinie

 

Fahrkostenregelung

Die Regelung beschreibt, in welchen Fällen die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt und welche Kosten als Fahrkosten anerkannt werden können. Spezielle Festlegungen wurden für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung getroffen.

Fahrkostenregelung laut Sozialgesetzbuch (§ 60 SGB V)