Erste Zuschläge für Wirkstoffe erteilt

Vergabeverfahren zur sechste Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge

(04.01.2011) Die AOK hat über erste Zuschläge für die sechste Tranche der bundesweiten Arzneimittelrabattverträge entschieden. Die betreffenden Pharmahersteller wurden bereits am 23. Dezember 2010 vorab informiert. Für 28 der insgesamt 87 ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen konnten Zuschläge erteilt werden. Viele davon betreffen Arzneimittel der dritten Vertragstranche, die Ende Mai 2011 ausläuft.

Für die bundesweit sieben Ausschreibungsregionen (Gebietslose) wurden damit nach Ablauf der gesetzlichen Wartepflicht am Montag (3. Januar 2011) insgesamt schon 188 Einzelverträge geschlossen. Die neuen Verträge haben eine Laufzeit von Juni 2011 bis Ende Mai 2013.

Die für die sechste Vertragsrunde ausgeschriebenen Wirkstoffe werden jedes Jahr rund 100 Millionen Mal AOK-Versicherten verordnet. Das AOK-Umsatzvolumen liegt bei rund 2,4 Milliarden Euro jährlich. Zu den wirtschaftlich besonders bedeutsamen Wirkstoffen zählen Omeprazol (gegen eine Überproduktion von Magensäure) und Simvastatin (zur Senkung der Blutfettwerte).

Belange des Mittelstandes noch stärker berücksichtigt

"Wir haben bei dieser Ausschreibung noch stärker die Belange mittelständischer und kleiner pharmazeutischer Unternehmen berücksichtigt", erläutert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Chefunterhändler für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. "Die Zahl der Ausschreibungsregionen haben wir von bisher fünf auf sieben erweitert. Außerdem konnten die Unternehmen erstmals Angebote für Arzneimittel abgeben, die sie selbst derzeit noch nicht auf dem Markt anbieten", so Hermann. Je Gebietslos setze die AOK weiterhin bei jedem Wirkstoff exklusiv auf einen Bieter als Vertragspartner. Damit werde für die AOK-Versicherten über zwei Jahre Kontinuität in der Arzneimittelversorgung garantiert.

Für die Wirkstoffe, für die bisher noch keine Zuschläge erteilt werden können, gibt es laut Hermann Nachprüfverfahren: "Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes hat die Koalition den pharmazeutischen Unternehmen leider neue Möglichkeiten für juristisches Störfeuer gegen die Rabattverträge eröffnet. Die Hersteller können gerichtlich längst geklärte Sachverhalte jetzt neu vor die Zivilgerichte bringen. Frühere Entscheidungen der Sozialgerichte müssen nicht berücksichtigt werden. Dies nutzen Pharmaunternehmen aus und versuchen, das erfolgreiche Instrument der Rabattverträge wieder kaputt zu prozessieren", verdeutlicht Hermann.

Trotzdem zeigt sich Hermann optimistisch: "Wir haben alle notwendigen rechtlichen Schritte für schnelle Entscheidungen eingeleitet und sind zuversichtlich, auch für die verbliebenen Wirkstoffe rechtzeitig Verträge abschließen zu können. Bei den bisherigen Ausschreibungsverfahren sind bereits über 80 solcher Vergabenachprüfungen klar zu Gunsten der AOK entschieden worden."

(Gleichlautende Presseinformation der AOK Baden-Württemberg und des AOK-Bundesverbandes vom 04.01.11)