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Festbeträge für Arzneimittel

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der höchste Betrag, den die gesetzlichen Krankenversicherungen für ein Arzneimittel bezahlen dürfen.

Wie werden Festbeträge gebildet?

Wie werden Festbeträge gebildet? Grundlage dafür ist das § 35 SGB V. Demnach bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden können. Sowohl die Auswahl der Wirkstoffe als auch die Gruppenbildung werden durch ein Anhörungsverfahren von Arzneimittelexperten wie Vertretern der pharmazeutischen Industrie, der Apothekerverbände und Wissenschaftlern begleitet.

Den erstattungsfähigen Höchstbetrag setzt – ebenfalls nach einem Anhörungsverfahren – der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes fest. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge mit der aktuellen Marktlage abgeglichen und bei Bedarf modifiziert.

Was sind die Ziele von Festbeträgen für Arzneimittel?

Festbeträge sollen

  • eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche und in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten,
  • Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen,
  • einen wirksamen Preiswettbewerb auslösen und
  • sich an preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten ausrichten.

Ausgenommen von der Festbetragsregelung sind Medikamente, die unter Patentschutz stehen und gleichzeitig eine nachgewiesene therapeutische Verbesserung gegenüber bereits vorhandenen Arzneien aufweisen. Sogenannte Analog- oder Me-too-Präparate können seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 trotz Patentschutz in die Festbetragsgruppen einbezogen werden.

Die Erstattungsobergrenzen haben sich für die Krankenkassen als wirksames Mittel zur Preissteuerung von Arzneimitteln erwiesen: Das jährliche Einsparvolumen liegt bei mehreren Milliarden Euro. Nur für etwa fünf Prozent aller abgegebenen Festbetragsarzneimittel müssen die Patienten eine Aufzahlung leisten. Sie wird notwendig, wenn der Pharmahersteller für sein Medikament einen höheren Preis als den Festbetrag verlangt.

Verkaufspreis höher als Festbetrag?

Was passiert, wenn der Verkaufspreis höher als der Festbetrag ist? In diesem Fall zahlen Patienten  die Differenz zum Festbetrag selbst. Oder sie erhalten ein anderes, therapeutisch gleichwertiges, Arzneimittel ohne Mehrkosten. Der GKV-Spitzenverband erstellt regelmäßig eine Übersicht über sämtliche im Markt befindlichen Festbetragsarzneimittel. Diese Liste steht auf der Website des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zum Download zur Verfügung.