Palliativmedizin
Unter Palliativmedizin versteht man die Versorgung von Patienten, die auf kurative Behandlung nicht mehr ansprechen, an einer voranschreitenden, unheilbaren Erkrankung leiden und nur eine begrenzte Lebenserwartung haben. Die Palliativmedizin stellt die Lebensqualität, nicht die Verlängerung der Überlebenszeit in den Mittelpunkt.
Die Palliativversorgung ist primär medizinisch ausgerichtet und umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen. Sie wird durch spezialisierte Leistungserbringer gesichert. Nicht erfasst werden z.B. Sterbebegleitung und Begleitung der Angehörigen. Diese Leistungen werden ergänzend von ambulanten Hospizdiensten erbracht. Ambulante Palliativversorgung wird vom Krankenhaus- oder Vertragsarzt verordnet und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Einzelheiten zu Anspruchsvoraussetzungen, Inhalt und Umfang der Leistungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien geregelt.
Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie)
Um Leistungen der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung erbringen zu können, müssen Leistungserbringer zunächst Verträge mit den Krankenkassen schließen (§ 132d Abs. 1 SGB V). Die Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung sollen bundesweit einheitliche Anforderungen an die Leistungserbringer und einheitliche Vorgaben an die Qualitätssicherung der Leistungserbringung gewährleisten. Die Krankenkassen können nun auf dieser Basis mit spezialisierten Leistungserbringern Verträge zur Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen zu Hause oder im Pflegeheim schließen.
Gemeinsame Empfehlungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
nach § 132d Abs. 2 SGB V vom 23. Juni 2008
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die sächsischen und thüringischen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände haben sich für den Abschluss von kassenartenübergreifend abgestimmten Verträgen mit Leistungsanbietern für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung entschlossen.
Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Leistungsbeschreibung und Vereinbarung über die Vergütung der SAPV gemäß § 132 d SGB V
Anlage 7 zum Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Grundlage für die Anforderungen an den Vertragsabschluss bilden die "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung" (SAPV-RL) und die "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 132 d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung"
Zu den rechtlichen Grundlagen
Antragsunterlagen
Strukturerhebungsbogen zum Nachweis der vertraglichen Voraussetzungen für Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Anlage 3 zum Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Hinweise für das Versorgungskonzept für die Erbringer spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
Kooperationspartnerübersicht Palliativärzte/Palliativpflegefachkräfte
Anlage 4 zum Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Kooperationspartnerübersicht für ambulanten Hospizdienst/ Krankenhaus/ sonstige Leistungserbringer
Anlage 5 zum Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Meldebögen zur Aktualisierung der Anlage 3 des Vertrages gem. § 132 d SGB V (Strukturerhebungsbogen)
Für die Meldebögen 3a bis 3c bitten wir die Ausfüllhinweise zum Strukturerhebungsbogen (Anlage 3 Seiten 17-19) zu berücksichtigen.
Meldebogen zum SAPV - Leistungserbringer
Anlage 3a zum Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Meldebogen zur personellen Mindestbesetzung- Palliativärzte
Anlage 3b zum Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Meldebogen zur personellen Mindestbesetzung - Pflegefachkräfte
Anlage 3c zum Vertrag gemäß § 132 d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
