Fallpauschalenvereinbarung und Fallpauschalenkatalog
Fallpauschalenvereinbarung
In der Fallpauschalenvereinbarung werden Faktoren wie medizinischer Fortschritt, die Kostenentwicklungen, die Verkürzungen der Verweildauer, die Leistungsverlagerungen zu und von anderen Versorgungsbereichen und die Abrechnungsbestimmungen, soweit diese nicht im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vorgegeben sind, berücksichtigt.
Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2012
Quelle: InEK, Stand: 25.11.11
Klarstellungen zur FPV 2012
Quelle: InEK, Stand: 10.05.12
Kombinierte Fallzusammenführung
Quelle: InEK, Stand: 25.11.11
Fallpauschalenkatalog
Zusätzlich vereinbaren die Vertragspartner einen Fallpauschalenkatalog, in dem alle über Fallpauschalen abrechenbaren Leistungen aufgelistet sind, einen Katalog ergänzender Zusatzentgelte sowie die Abrechnungsbestimmungen für diese Entgelte.
Nachdem die Verhandlungen zum DRG-Katalog für das Jahr 2012 gescheitert sind, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf vorgelegt, der den Katalog per Verordnung festlegt.
Der aktuelle Fallpauschalenkatalog enthält 1.193 DRGs. Damit ist die Anzahl an Fallpauschalen im Vergleich zum Vorjahr um eine DRG gesunken. Schwerpunkte der klassifikatorischen Weiterentwicklung lagen insbesondere in der Intensivmedizin, der Behandlung von Kindern, bei den Extremkosten und beim Abbau von Konfliktpotential bei der Kodierung. Für 2012 wurden insgesamt 150 Zusatzentgelte vereinbart – vier mehr als im Jahr 2011.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2012 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 245 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befanden sich auch elf Universitätskliniken. Für die Hauptabteilungen standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von über drei Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung. Die Datenqualität konnten auch in diesem Jahr insbesondere durch die Weiterentwicklung des Plausibilisierungsverfahrens verbessert werden.
Fallpauschalenkatalog 2012
Quelle: InEK, Stand: 29.11.11
Fallpauschalenkatalog 2012
Quelle: InEK, Stand: 29.11.11
Verordnung zum DRG-Entgeltkatalog für das Jahr 2012
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Stand: 09.11.11
DRG-Auswertung 2003-2012
Quelle: AOK-Bundesverband, Stand: 08.12.11
CCL-Matrix
Die Übersicht der CCL-Matrix-Änderungen enthält die Diagnosen, die im Rahmen der Weiterentwicklung des DRG-Systems für das Jahr 2012 hinsichtlich ihrer Abbildung in der CCL-Matrix erneut verändert wurden.
Übersicht über die CCL-Matrix-Änderungen für das Jahr 2012
Quelle: InEK, Stand: 29.11.11
Migrationstabellen
Die Migrationstabellen beschreiben die Fallwanderungen zwischen den Entgelt-Katalogen aufeinander folgender Jahre. Sie werden mit den Daten aus der Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG des jeweiligen Vorjahres erstellt. Sie stellen damit nicht alle theoretisch denkbaren Konstellationen von Fallwanderungen, sondern nur die tatsächlich in den Daten vorhandenen Fallwanderungen dar.
Migrationstabelle 2011/2012
Quelle: InEK, Stand: 29.11.11
Kommentierte Migrationstabelle 2011/2012
Quelle: InEK, Stand: 29.11.11
Erläuterungen zur kommentierten Migrationstabelle
Quelle: InEK, Stand: 29.11.11
