Vertragsabsicht
Neuer Rahmenvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln
Hiermit geben wir unsere Absicht bekannt, die bisher je Produktgruppe als Einzelvertrag verwendeten Grundverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V nebst Anlagen über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln in einen neuen Rahmenvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V mit Anlagen zu überführen. Dies dient der Vereinheitlichung und trägt den Gesetzesänderungen der §§ 126, 127 SGB V Rechnung.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind allgemeine Regelungen zur Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln. Die bisherigen Leistungsbeschreibungen und Preise bleiben zunächst unangetastet und werden in die neu geschaffenen Anlagen 5.1 (Leistungsbeschreibung) und 5. 2 (Preisvereinbarung) überführt.
Mögliche Hinweise nehmen wir gerne entgegen, wenn sie bis zum 8. Mai 2013 schriftlich bei der
AOK Rheinland/Hamburg
– Die Gesundheitskasse
Geschäftsbereich Arzneimittel/Sonstige Vertragspartner
Stichwort: Neuer Hilfsmittelrahmenvertrag
Kasernenstr. 61
40231 Düsseldorf
oder per
E-Mail: Vertragspartner@rh.aok.de
eingehen.
Bekanntmachung nach § 127 Abs. 2 SGB V - Aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörgeräten
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse gibt öffentlich bekannt, dass sie den Abschluss von Verträgen nach § 127 Absatz 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung von an Taubheit grenzenden Versicherten, gegebenenfalls auch über den verkürzten Versorgungsweg, beabsichtigt.
Sofern Sie an Vertragsverhandlungen teilnehmen möchten, teilen Sie uns Ihr Angebot bitte schriftlich mit.
Bitte senden Sie Ihr Angebot an folgende Anschrift:
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Unternehmenssteuerung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Herrn Matthias Schmitz
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf
Ansprechpartner für Fragen ist Herr Matthias Schmitz
Tel.: 0211 - 87 91 11 67
Fax: 0211 - 87 91 25 90
E-Mail: matthias.schmitz@rh.aok.de
Bekanntmachung nach § 127 Abs. 2 SGB V - Aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörgeräten
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse gibt öffentlich bekannt, dass sie den Abschluss von Verträgen nach § 127 Absatz 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gegebenenfalls auch über den verkürzten Versorgungsweg beabsichtigt.
Sofern Sie an Vertragsverhandlungen teilnehmen möchten, teilen Sie uns Ihr Angebot bitte schriftlich mit.
Bitte senden Sie Ihr Angebot an folgende Anschrift:
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Unternehmenssteuerung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Herrn Matthias Schmitz
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Herr Matthias Schmitz
Tel.: 0211 - 87 91 11 67
Fax: 0211 - 87 91 25 90
E-Mail: matthias.schmitz@rh.aok.de
