Krankenhaus-Verhandlungen
Die Krankenhausverhandlungen sind die Grundlage für die Vereinbarung der Entgelte, sogenannte Pflegesätze, sowie der Art und Menge der Krankenhausleistungen. Sie werden zwischen dem einzelnen Krankenhaus oder dem Krankenhausträger und den Krankenkassen geführt. Es sind grundsätzlich nur die Krankenkassen an den Verhandlungen beteiligt, die einen Belegungsanteil von mehr als fünf Prozent im jeweiligen Krankenhaus aufweisen können. Die Verhandlungen werden von den Krankenkassen gemeinsam und einheitlich mit dem Krankenhaus geführt. Die mit dem Krankenhaus vereinbarten Inhalte, unter anderem Budget, Entgelte und Leistungen, gelten für alle Krankenkassen gleichermaßen.
Die Verhandlungen werden prospektiv geführt, das heißt sie betreffen einen zukünftigen Budgetzeitraum. Damit sollen sowohl das Krankenhaus als auch die Krankenkassen eine Planungs- und Kalkulationssicherheit erhalten. Vor dem Beginn der Verhandlungen hat das Krankenhaus den Krankenkassen die erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel die für die Leistungsplanung notwendige voraussichtliche Leistungsstruktur und -entwicklung vorzulegen. Am Ende der Verhandlungen unterzeichnen die Vertragsparteien eine Vereinbarung (Pflegesatzvereinbarung), die von der zuständigen Landesbehörde zu genehmigen ist. Die Vereinbarungen werden grundsätzlich für ein Kalenderjahr geschlossen. Können sich die Verhandlungspartner über die Inhalte der Vereinbarung nicht einigen, so kann zur Konfliktlösung auf Antrag einer Vertragspartei eine Schiedstelle angerufen werden, die dann die Pflegesätze festlegen kann.
Im Wesentlichen führen Krankenhäuser Verhandlungen in drei Bereichen:
- Verhandlung der Krankenhäuser auf Basis des DRG-Entgeltsystems
- Verhandlung der Ausbildungsfinanzierung und Ausbildungskosten der Krankenhäuser
- Verhandlung eines Budgets für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser (Psychiatrie)
Im Endergebnis sollen aus den Verhandlungen leistungsgerechte Pflegesätze für die Krankenhäuser resultieren. Die Krankenkassen finanzieren damit die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser. Die Investitionskosten tragen hingegen die Bundesländer im Rahmen der öffentlichen Förderung (duale Finanzierung).
