Abrechnung: Hinweise zum Datenaustausch
Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Abrechnungsdaten den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 300 SGB V). Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen können Rechenzentren in Anspruch genommen werden.
Datenaustausch: Informationen für Apotheken
Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, den Leistungserbringern und den Arbeitgebern zusammengestellt.
Die technischen Anlagen für die Leistungsabrechnung im Bereich Apotheke finden Sie auf www.gkv-datenaustausch.de unter dem Stichwort "Apotheken".
Informationen zum Sicherheitsverfahren, zum Krankenkassen-Kommunikationssystem (KKS) sowie die Richtlinien zum Datenaustausch finden Sie unter „Technische Standards“.
Weiterführende Informationen
Regionale Informationen
Hinweise zum Datenaustausch
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