Verträge

Die AOK Hessen bietet Taxi- und Mietwagenunternehmen eine Vergütungsvereinbarung für Sitzendkrankenfahrten an. Das Angebot basiert auf den Erfahrungen bisheriger Ausschreibungen von Mietwagenfahrten im Internet.

Zum Vertragsangebot

 

Krankentransport-Richtlinie

Rettungsdienst

 

Fahrkostenregelung

Die Regelung beschreibt, in welchen Fällen die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt und welche Kosten als Fahrkosten anerkannt werden können. Spezielle Festlegungen wurden für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung getroffen.

Fahrkostenregelung laut Sozialgesetzbuch (§ 60 SGB V)