Regelungen zum Qualitätsbericht
Der Qualitätsbericht gibt einen Überblick über die Leistungs- und Strukturdaten des Krankenhauses, die Beteiligung an der externen Qualitätssicherung, die Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung sowie die Qualitätspolitik und sonstige interne Qualitätssicherungsmaßnahmen des Krankenhauses.
Erstmals erstellten Krankenhäuser Qualitätsberichte im Jahr 2005 für das Datenjahr 2004. Seitdem ist die Erstellung und Veröffentlichung der Qualitätsberichte alle zwei Jahre verpflichtend.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Datenjahr 2008 werden Ende September 2009 veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Daten der externen vergleichenden Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regelungen zum Qualitätsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) Ende Januar 2010.
- Regelungen zum Qualitätsbericht
- Link auf die Website des GBA
- AOK-Krankenhausnavigator
- AOK-Krankenhausnavigator auf Basis der Weissen Liste mit Suchmöglichkeiten nach einem geeigneten Krankenhaus und den Qualitätsberichten der Kliniken
Ergänzender Beschluss zur Datensatzbeschreibung des maschinenlesbaren Qualitätsberichts der Krankenhäuser in Kraft getreten
Am 16. Juli 2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser um die noch fehlende Datensatzbeschreibung im CSV-Format für den Teil C-1 des maschinenlesbaren Qualitätsberichts zu ergänzen. Diese Änderung des Anhangs 1 zu Anlage 1 ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22. August 2009 in Kraft getreten.
- Beschluss des GBA vom 16.07.2009
- Link auf die Website des GBA
Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Beschluss vom 19. März 2009 die Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser beschlossen. Wichtigste Änderung ist, dass die Abgabefrist für die Qualitätsberichte im Jahr 2009 am 31. August endet. Dieser Beschluss ist am 22. Juli 2009 in Kraft getreten.
- Beschluss des GBA vom 19.03.2009
- Link auf die Website des GBA
Abgabetermine für Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Die Krankenhäuser übermitteln die Qualitätsberichte in pdf- und xml-Version jeweils bis zum 30. Juni des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres an die gemeinsame Annahmestelle. Sie können ihre Datenlieferungen noch bis zum Ende des Jahres ergänzen oder korrigieren. Ebenfalls bis zum 31. Dezember desselben Jahres werden diese Daten um die Daten der externen stationären Qualitätssicherung erweitert, die im Jahr 2009 erstmals von der Bundesgeschäftsstelle oder den Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (BQS/LQS) direkt an die Annahmestelle geliefert werden. Die übermittelten Daten werden jeweils einen Monat später von den Krankenkassen veröffentlicht. Dieser Beschluss des G-BA vom 18. Dezember 2008 ist am 18. Februar 2009 in Kraft getreten.
- Beschluss des GBA vom 18.12.2008
- Link auf die Website des GBA
Vereinbarungen und Informationen zur Veröffentlichung des Berichtsjahrs 2008
Vereinbarungen und Informationen zur Veröffentlichung des Berichtsjahrs 2006
