Ambulante Versorgung im Krankenhaus
Es gibt unterschiedliche Formen der ambulanten Versorgung von Patienten im Krankenhaus. Im Wesentlichen sind dies
- das ambulante Operieren (§ 115b SGB V) und
- die Erbringung ambulanter hochspezialisierter Leistungen (§ 116b SGB V),
- die ambulante Behandlung im Rahmen von DMP und integrierter Versorgung sowie
- die ambulante Versorgung in Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V) und Psychiatrischen Institutsambulanzen (§ 118 SGB V).
Die Öffnung der Krankenhäuser für Disease-Management-Programme erfolgte im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und für die ambulante Versorgung von Menschen mit schweren oder seltenen Krankheiten und spezialisiertem Versorgungsbedarf (§ 116b SGB V) durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007.
