Elektronische Kostenvoranschläge

Seit dem 1. Oktober 2009 bietet die AOK Bremen/Bremerhaven ihren Partnern im Hilfsmittelsektor an, elektronische Kostenvoranschläge (eKV) einzureichen.

Elektronische Kostenvoranschläge

 

Vertragspartner

Versicherte können ihre Hilfsmittel nicht mehr von jedem zugelassenen Anbieter beziehen, sondern von den Vertragspartnern der jeweiligen Krankenkassen. Das hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) so beschlossen. Die AOK bietet Ärzten und Versicherten eine komfortable Datenbank für die Suche nach dem richtigen Hilfsmittelanbieter.

Die AOK-Vertragspartnersuche

 

Ausschreibungen und Vertragsabsichten

Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbes in der Gesetzlichen Krankenversicherung" hat sich das Stufenverhältnis zur Herbeiführung von Vertragsabschlüssen geändert. Verträge zur Versorgung mit Hilfsmitteln sind demnach öffentlich auszuschreiben, soweit dies zweckmäßig ist. Sind Ausschreibungen nicht zweckmäßig, so werden Verträge auf herkömmlichem Wege geschlossen.

Ausschreibungen und Vertragsabsichten

 

Hilfsmittel-Richtlinien

Die Hilfsmittel-Richtlinien umfassen die allgemeinen Verordnungsgrundsätze, spezielle Abschnitte zu den Seh- und Hörhilfen sowie die Arztinformation. Der Arzt soll entsprechend der Indikation lediglich die Produktart verordnen. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Hilfsmittels liegt beim Hilfsmittelanbieter.

Die Hilfsmittel-Richtlinien