Frühförderung in Frühförderstellen
Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern
Rahmenvertrag Frühförderung
in Kraft seit 01.08.2006
Änderungsvertrag
Änderungsvertrag wegen Neuregelung der Zuständigkeit der Bezirke ab 01.01.2008
Anlage 1a
Beitrittserklärung für die örtlichen Sozialhilfeträger
Anlage 1b
Beitrittserklärung ARGE
Anlage 2
Strukturerhebungsbogen
Anlage 3
Förder- und Behandlungsplan
Anlage 4
Gebührenvereinbarung
Anlage 4a
Abrechnungsverfahren der Regionalkassen
Anlage 4b
Verwendung des Institutionskennzeichens (Ersatzkassen)
Anlage 4c
Leistungsnachweis
Anlage 5
Entgeltsätze heilpädagogische Leistungen
Anlage 5a
Vorblatt Investitionskostenberechnung
Anlage 5a
Vereinbarung der Investitionskosten (Dateivorlage)
Anlage 5b
Vorblatt zur Konvergenzphase
Anlage 5b
Berechnung des zuschussbereinigten Entgelts für die Frühförderstelle
Anlage 5c
Vorblatt zur Abrechnung der Zuschüsse Dritter
Anlage 5c
Abrechnung von Zuschüssen Dritter der Frühförderstelle (Tabelle)
Anlage 5d
Fördernachweis
Anlage 6a
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII
Anlage 6b
Antrag auf Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung
Anlage 7
Leitlinien für den medizinischen Anteil
Anlage 8
Aufstellung über die erbrachten Behandlungseinheiten
Anlage 9
Förderung und Behandlung von sinnesbehinderten Kindern durch überregionale interdisziplinäre Frühförderstellen (IFS), gültig für alle Leistungen ab dem 01.02.2007
Anhang zum Rahmenvertrag
Leistungsprofil der Interdisziplinären Frühförderung in Bayern
