Frühförderung in Frühförderstellen

Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern

Rahmenvertrag Frühförderung
in Kraft seit 01.08.2006

Änderungsvertrag
Änderungsvertrag wegen Neuregelung der Zuständigkeit der Bezirke ab 01.01.2008

Anlage 1a
Beitrittserklärung für die örtlichen Sozialhilfeträger

Anlage 1b
Beitrittserklärung ARGE

Anlage 2
Strukturerhebungsbogen

Anlage 3
Förder- und Behandlungsplan

Anlage 4
Gebührenvereinbarung

Anlage 4a
Abrechnungsverfahren der Regionalkassen

Anlage 4b
Verwendung des Institutionskennzeichens (Ersatzkassen)

Anlage 4c
Leistungsnachweis

Anlage 5
Entgeltsätze heilpädagogische Leistungen

Anlage 5a
Vorblatt Investitionskostenberechnung

Anlage 5a
Vereinbarung der Investitionskosten (Dateivorlage)

Anlage 5b
Vorblatt zur Konvergenzphase

Anlage 5b
Berechnung des zuschussbereinigten Entgelts für die Frühförderstelle

Anlage 5c
Vorblatt zur Abrechnung der Zuschüsse Dritter

Anlage 5c
Abrechnung von Zuschüssen Dritter der Frühförderstelle (Tabelle)

Anlage 5d
Fördernachweis

Anlage 6a
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII

Anlage 6b
Antrag auf Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung

Anlage 7
Leitlinien für den medizinischen Anteil

Anlage 8
Aufstellung über die erbrachten Behandlungseinheiten

Anlage 9
Förderung und Behandlung von sinnesbehinderten Kindern durch überregionale interdisziplinäre Frühförderstellen (IFS), gültig für alle Leistungen ab dem 01.02.2007

Anhang zum Rahmenvertrag
Leistungsprofil der Interdisziplinären Frühförderung in Bayern