Qualitätssicherung
Die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) fordert als einen wesentlichen Bestandteil eines DMP eine Qualitätssicherung sowohl für Versicherte als auch für Ärzte und Leistungserbringer.
Hierzu sind zwischen den Vertragspartnern nachvollziehbare und relevante Ziele für folgende Bereiche zu vereinbaren und zu dokumentieren:
- Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien, einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
- Einhaltung der Kooperationsregeln
- Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation
- aktive Teilnahme der Versicherten
Der DMP-Vertrag KHK beschreibt in den Anlagen zur Qualitätssicherung detailliert die Ziele, Indikatoren und Maßnahmen der Qualitätssicherung auf der Grundlage der in der Erst- und Folgedokumentation KHK erhobenen Daten.
KHK-spezifische Maßnahmen der Qualitätssicherung
Die Vertragspartner vereinbaren nach Möglichkeit auf der Grundlage bereits bestehender Qualitätssicherungsvereinbarungen in den beteiligten Versorgungssektoren einheitliche Anforderungen an
- die Qualifikation der beteiligten Leistungserbringer und des medizinischen Personals
- die technische, apparative und ggf. räumliche Ausstattung
- die organisatorischen Voraussetzungen bei diagnostischen und therapeutischen Interventionen.
Bei der Durchführung von Belastungs-EKGs sollen insbesondere die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie* berücksichtigt werden.
* Literaturnachweis: Zeitschrift für Kardiologie, Band 89. Z Kardiol 89:821-837 (2000)
Medien für die Qualitätssicherung
Für die Qualitätssicherung werden folgende Broschüren eingesetzt:
Starkes Herz- aktiv durchs Leben
In dieser Broschüre ist für Teilnehmer an AOK-Curaplan zusammengesellt, wie sie trotz KHK das Herz stärken und das Wohlbefinden steigern können. Außerdem informiert die Broschüre über Therapien und Behandlungsmöglichkeiten von KHK.
Herzensangelegenheiten
Bei dem Anlass "Blutdruck" werden die Patienten auf die medizinischen Inhalte des Patientenordners verwiesen.
Arzt-Feedback
Die RSAV sieht einen Feedback-Bericht explizit als eine wesentliche Maßnahme zur Qualitätssicherung für Leistungserbringer vor. Er bildet exakt die Ziele der Anlagen zur Qualitätssicherung des DMP ab und dient somit als Grundlage für mögliche Verbesserungen im Ablauf der DMP.
