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Richtlinien

Versicherte haben einen Anspruch auf die notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation.

Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die Richtlinien zur Begutachtung in Rehabilitation und Vorsorge durch den MDK definieren einheitliche und verbindliche Rahmenbedingungen für diese Leistungen.

 
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