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Bund / Reha / Qualitätssicherung

 
 

Qualitätssicherung in der Rehabilitation

Die gesetzlichen Krankenkassen versichern rund 70 Millionen Menschen. 7 Kassenarten, die bundesweit oder regional organisiert sind, stehen für eine umfassende und hochwertige Versorgung ihrer Versicherten mit medizinischen Leistungen ein. Gleichzeitig sind die Beiträge der Versicherten wirtschaftlich einzusetzen. Qualitätssicherung verbindet diese Anliegen und dient daher dem Versicherten in mehrfacher Weise.

Seit dem Jahr 2000 wird im Leistungsbereich der medizinischen Rehabilitation Qualitätssicherung durchgeführt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben ein Verfahren (QS-Reha®) implementiert, in dem die Dimensionen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die Patientenzufriedenheit gemessen werden. Über 200 stationäre Einrichtungen nehmen bisher an dem Verfahren teil. Seit dem 1. April 2004 ist das QS-Reha-Verfahren der GKV für alle stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen die von der GKV hauptbelegt sind, verpflichtend und nur die in diesem Verfahren erzielten Ergebnisse sind für die gesetzlichen Krankenkassen bindend.

 
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