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Bund / Krankentransport

 
 

 
 

Krankentransport-Richtlinie

 
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Die Krankentransport-Richtlinie regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten in der Vertragsärztlichen Versorgung.

Zur Krankentransport-Richtlinie

 
 

 
 

Fahrkostenregelung

Die Regelung beschreibt, in welchen Fällen die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt und welche Kosten als Fahrkosten anerkannt werden können. Spezielle Festlegungen wurden für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung getroffen.

Fahrkostenregelung laut Sozialgesetzbuch (§ 60 SGB V)

 
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