Die Regelung beschreibt, in welchen Fällen die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt und welche Kosten als Fahrkosten anerkannt werden können. Spezielle Festlegungen wurden für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung getroffen.
Besonders günstige Arzneimittel können von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Die aktuellen, umfassenden, neutralen und werbefreien Befreiungslisten finden Sie
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AOK-Bundesverbandes...