die ambulante Versorgung in Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V) und Psychiatrischen Institutsambulanzen (§ 118 SGB V).
Die Öffnung der Krankenhäuser für Disease-Management-Programme erfolgte im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und für die ambulante Versorgung von Menschen mit schweren oder seltenen Krankheiten und spezialisiertem Versorgungsbedarf (§ 116b SGB V) durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007.
Krankenhaus-Navigator
Der Krankenhaus-Navigator der AOK basiert nun auf der Weissen Liste. Ärzte haben dort die Möglichkeit der Fachsuche. Der Krankenhaus-Navigator ist Teil des AOK-Gesundheitsnavigators, in dem viele Serviceangebote der AOK gebündelt sind. Zum Krankenhaus-Navigator
8. Nationales DRG-Forum
Am 29. und 30. April 2009 fand in Berlin das 8. Nationale DRG-Forum unter dem Titel "Im Jahr eins des Gesundheitsfonds" statt. Mehr Infos und die Vorträge zum Download
Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Besonders günstige Arzneimittel können von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Die aktuellen, umfassenden, neutralen und werbefreien Befreiungslisten finden Sie
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