In diesem Bereich finden Sie Informationen und Material zu laufenden und abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren, die direkt oder mittelbar den Krankenhausbereich betreffen. Zusätzliche Informationen zu einigen Gesetzen stellen wir Ihnen auf der Website des AOK-Bundesverbandes zur Verfügung. Diese Links sind entsprechend gekennzeichnet.
Eine Übersicht über alle aktuellen Gesetzesvorhaben sowie über abgeschlossene Verfahren der letzten Jahre bietet Ihnen der Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik des AOK-Bundesverbandes.
Laufende Gesetzgebungsverfahren:
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das KHRG am 25. März 2009 in Kraft. Die Regelungen zum Sanierungsabschlag und der Spezialambulanzen Kinderkliniken treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband Bund haben sich zu Fragen der Umsetzung des KHRG auf ein einheitliches Vorgehen verständigt im Hinblick auf die Abrechnung des Zu- und Abschlags wegen Konvergenzverlängerung gemäß § 5 Abs. 6 KHEntgG sowie die erhöhte Aufwandspauschale bei erfolgloser Prüfung der Krankenhausfallbegutachtung gemäß § 275 Abs. 1c SGB V.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat mit Datum vom 17.12.2008 eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf des KHRG vorgelegt. Diese berücksichtigt die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, auf die sich die Fraktionen geeinigt haben. Auf Basis dieser Beschlussempfehlung hat der Bundestag am 18. Dezember 2008 in seiner 2. und 3. Lesung das KHRG beschlossen. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 erwartungsgemäß das KHRG ohne Änderungen beschlossen. In einer zugleich gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Länder an der Festlegung und Entwicklung der Investitionsbewertungsrelationen zu beteiligen.
Lesefassungen der durch das KHRG geänderten Gesetze
Die Änderungen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7. November 2008 sind rot markiert, die hinzugekommenen Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sind fett rot markiert.
Der AOK-Bundesverband hat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des KHRG in die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 24. November 2008 eingebracht. Die Kernpunkte seiner Kritik beziehen sich auf den fehlenden Wettbewerb und die unzureichenden Mechanismen zur Ausgabenbegrenzung. Insgesamt entfallen aus Sicht des AOK- Bundesverbandes durch die geplanten Regelungen die Anreize in den Krankenhäusern zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Durch die Einführung des Orientierungswertes und der von den Krankenkassen finanziell zu tragenden Sonderprogramme wird das Prinzip der Selbstkostendeckung wiederbelebt. Äußerst problematisch bewertet der AOK-Bundesverband die Ablösung der Grundlohnsummenanbindung, die Konvergenzsystematik der Landesbasisfallwerte auf den Bundesbasisfallwert sowie die fehlenden Regelungen zur Investitionskostenfinanzierung der Länder. Zudem nimmt der AOK- Bundesverband Stellung zu den Vereinbarungen eines Erlösbudgets ab 2009 nach § 4 KHEntgG sowie zu den Vereinbarungen auf Landesebene nach § 10 KHEntgG.
Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG) vom 07.11.2008
Infos zum Anhörungsverfahren vom 24.11.2008 im Reformblock des AOK-Bundesverbandes
Referentenentwurf
Der Referentenentwurf zum "Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009" (Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz - KHRG) vom 22. August 2008 beinhaltet gegenüber der ersten Fassung zwei Änderungen: Bei der Investitionsförderung entfällt die Festlegung des für 2008 veranschlagten Gesamtbetrages als Untergrenze für das Investitionsvolumen der Länder. Der Paragraf 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist im offiziellen Referentenentwurf in eckige Klammern gesetzt. Dadurch steht die einzusetzende Arbeitsgruppe der Länder gegebenenfalls zur Disposition. Sie soll unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2009 Maßstäbe und Kriterien für eine angemessene Investitionsquotenfinanzierung entwickeln.
Alle anderen geplanten Regelungen, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gehen, wie die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen, das Sonderprogramm Pflegepersonal sowie die Ablösung der Grundlohnsummenanbindung durch einen Orientierungswert sind unverändert geblieben. Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber bezüglich des von Krankenhausseite beklagten Investitionsstaus offenbar keine rasche Handlungsnotwendigkeit mehr sieht.
Für den 4. September ist eine Fachanhörung und für den 5. September sind weitere Verhandlungen mit den Länder-Gesundheitsministern vorgesehen.
Die Bundesregierung hat am 17. Juni 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf beinhaltet ergänzende wichtige Regelungen für die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009, die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ab 2010 sowie die Haftung für Pensionen für sogenannte Dienstordnungs-Angestellte. Für den 24. September ist eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant.
Der Krankenhaus-Navigator der AOK basiert nun auf der Weissen Liste. Ärzte haben dort die Möglichkeit der Fachsuche. Der Krankenhaus-Navigator ist Teil des AOK-Gesundheitsnavigators, in dem viele Serviceangebote der AOK gebündelt sind. Zum Krankenhaus-Navigator
8. Nationales DRG-Forum
Am 29. und 30. April 2009 fand in Berlin das 8. Nationale DRG-Forum unter dem Titel "Im Jahr eins des Gesundheitsfonds" statt. Mehr Infos und die Vorträge zum Download
Aktuell und jede Menge Hintergrund - das Web-Spezial zur Gesundheitsreform auf der Website des
AOK-Bundesverbandes...