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Bund / Krankenhaus / Aktuelle Gesetzgebung

 
 

Aktuelle Gesetzgebung

In diesem Bereich finden Sie Informationen und Material zu laufenden und abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren, die direkt oder mittelbar den Krankenhausbereich betreffen. Zusätzliche Informationen zu einigen Gesetzen stellen wir Ihnen auf der Website des AOK-Bundesverbandes zur Verfügung. Diese Links sind entsprechend gekennzeichnet.

Eine Übersicht über alle aktuellen Gesetzesvorhaben sowie über abgeschlossene Verfahren der letzten Jahre bietet Ihnen der Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik des AOK-Bundesverbandes.


 
 

 
 

Laufende Gesetzgebungsverfahren:

 
 

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)

 

 
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das KHRG am 25. März 2009 in Kraft.
Die Regelungen zum Sanierungsabschlag und der Spezialambulanzen Kinderkliniken treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
 
 
 
Bundesgesetzblatt vom 24.03.2009

 



 
 
 

Rahmenempfehlung zur Umsetzung des KHRG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband Bund haben sich zu Fragen der Umsetzung des KHRG auf ein einheitliches Vorgehen verständigt im Hinblick auf die Abrechnung des Zu- und Abschlags wegen Konvergenzverlängerung gemäß § 5 Abs. 6 KHEntgG sowie die erhöhte Aufwandspauschale bei erfolgloser Prüfung der Krankenhausfallbegutachtung gemäß § 275 Abs. 1c SGB V.

 
Rahmenempfehlung

 

In Kraft getreten am 01.04.2009.


 
 
 

Gesetzentwurf

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat mit Datum vom 17.12.2008 eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf des KHRG vorgelegt. Diese berücksichtigt die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, auf die sich die Fraktionen geeinigt haben. Auf Basis dieser Beschlussempfehlung hat der Bundestag am 18. Dezember 2008 in seiner 2. und 3. Lesung das KHRG beschlossen.
Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 erwartungsgemäß das KHRG ohne Änderungen beschlossen.
In einer zugleich gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Länder an der Festlegung und Entwicklung der Investitionsbewertungsrelationen zu beteiligen.

 
Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit

 

vom 13.02.2009

 
 
Beschlussempfehlung Bundesrat

 

vom 29.01.2009

 
 
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

 

Bundesrat Drucksache vom 23.01.2009

 
 
Beschlussempfehlung Bundestag

 

vom 17.12.2008

 
 
 

Lesefassungen der durch das KHRG geänderten Gesetze

Die Änderungen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7. November 2008 sind rot markiert, die hinzugekommenen Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sind fett rot markiert.

 
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

 

KHRG-Entwurf vom 17.12.2008, Artikel 1

 
 
KHG im Änderungsmodus

 


 
 
Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)

 

KHRG-Entwurf vom 17.12.2008, Artikel 2

 
 
KHEntgG im Änderungsmodus

 


 
 
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Auszug

 

KHRG-Entwurf vom 17.12.2008, Artikel 3

 
 
SGB V im Änderungsmodus

 


 
 
Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

 

KHRG-Entwurf vom 17.12.2008, Artikel 4

 
 
BPflV im Änderungsmodus

 



 
 
 

Stellungnahme AOK-Bundesverband

Der AOK-Bundesverband hat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des KHRG in die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 24. November 2008 eingebracht. Die Kernpunkte seiner Kritik beziehen sich auf den fehlenden Wettbewerb und die unzureichenden Mechanismen zur Ausgabenbegrenzung.
Insgesamt entfallen aus Sicht des AOK- Bundesverbandes durch die geplanten Regelungen die Anreize in den Krankenhäusern zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Durch die Einführung des Orientierungswertes und der von den Krankenkassen finanziell zu tragenden Sonderprogramme wird das Prinzip der Selbstkostendeckung wiederbelebt.
Äußerst problematisch bewertet der AOK-Bundesverband die Ablösung der Grundlohnsummenanbindung, die Konvergenzsystematik der Landesbasisfallwerte auf den Bundesbasisfallwert sowie die fehlenden Regelungen zur Investitionskostenfinanzierung der Länder. Zudem nimmt der AOK- Bundesverband Stellung zu den Vereinbarungen eines Erlösbudgets ab 2009 nach § 4 KHEntgG sowie zu den Vereinbarungen auf Landesebene nach § 10 KHEntgG.

 
Stellungnahme

 

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Gesetzentwurf des KHRG

 
 
Gesetzentwurf der Bundesregierung

 

Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG) vom 07.11.2008

 
 

Krankenhaus-Finanzierung auf dem Prüfstand
Infos zum Anhörungsverfahren vom 24.11.2008 im Reformblock des AOK-Bundesverbandes

 
 
 

Referentenentwurf

Der Referentenentwurf zum "Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009"
(Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz - KHRG) vom
22. August 2008 beinhaltet gegenüber der ersten Fassung zwei Änderungen:
Bei der Investitionsförderung entfällt die Festlegung des für 2008 veranschlagten Gesamtbetrages als Untergrenze für das Investitionsvolumen der Länder.
Der Paragraf 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist im offiziellen Referentenentwurf in eckige Klammern gesetzt. Dadurch steht die einzusetzende Arbeitsgruppe der Länder gegebenenfalls zur Disposition. Sie soll unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2009 Maßstäbe und Kriterien für eine angemessene Investitionsquotenfinanzierung entwickeln.

Alle anderen geplanten Regelungen, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gehen, wie die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen, das Sonderprogramm Pflegepersonal sowie die Ablösung der Grundlohnsummenanbindung durch einen Orientierungswert sind unverändert geblieben. Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber bezüglich des von Krankenhausseite beklagten Investitionsstaus offenbar keine rasche Handlungsnotwendigkeit mehr sieht.

Für den 4. September ist eine Fachanhörung und für den 5. September sind weitere Verhandlungen mit den Länder-Gesundheitsministern vorgesehen.

 
KHRG-Referentenentwurf

 

vom 22. August 2008

 
 
Begründung zum KHRG-Referentenentwurf

 

 
 
KHRG-Referentenentwurf Textvergleich

 


 
 
 

 
 

GKV-Organisations-Weiterentwicklungsgesetz

Die Bundesregierung hat am
17. Juni 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf beinhaltet ergänzende wichtige Regelungen für die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009, die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ab 2010 sowie die Haftung für Pensionen für sogenannte Dienstordnungs-Angestellte.
Für den 24. September ist eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant.

 
 

 
 

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren

 
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