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Bund / Integrierte Versorgung

 
 

Integrierte Versorgung

Der Begriff "Integrierte Versorgung (IV)" steht für Vernetzung zwischen den einzelnen medizinischen Versorgungssektoren. Das bedeutet zum Beispiel: Niedergelassene Haus- oder Fachärzte arbeiten gemeinsam mit stationären Einrichtungen, kooperieren bei der Behandlung ihrer Patienten und teilen sich gegebenenfalls ein gemeinsames Budget.

 

Bericht zur Entwicklung der Integrierten Versorgung veröffentlicht

 
Am häufigsten werden Integrationsverträge zu kardiologischen, neurochirurgischen und orthopädisch-unfallchirurgischen Leistungen abgeschlossen. Insgesamt entfallen über 50 Prozent des Vergütungsvolumens der Verträge zur Integrierten Versorgung auf diese Behandlungen. Dies geht aus einem von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) am 24. Juli 2009 veröffentlichten Bericht über die Entwicklung der Integrierten Versorgung in Deutschland hervor.  
 
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Integrierte Versorgung ist eine Form der medizinischen Versorgung, die bislang keine große Rolle im deutschen Gesundheitswesen gespielt hat. Bisher sind im deutschen Gesundheitswesen ambulante (Arztpraxis) und stationäre (Krankenhaus) Versorgung voneinander getrennt. Das betrifft zum Beispiel Zuständigkeiten, Verantwortung und auch die Bezahlung.

In der Vergangenheit scheiterten die Verhandlungen zur Integrierten Versorgung zwischen Kassen, Ärzten und Krankenhäusern immer wieder an der Finanzierungsfrage. Da es kein gesondertes Budget für solche Verträge gab, war unklar, aus welchem Topf – Krankenhaus-Budget oder Ärzte-Vergütung – wieviel Geld abgezweigt werden sollte.

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), das zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, hat neue Verträge mit Integrierter Versorgung vorangetrieben. Bis zu ein Prozent der jährlichen ärztlichen Vergütungen (rund 220 Millionen Euro) und ein Prozent aus dem Krankenhaustopf (rund 460 Millionen Euro) werden speziell für die Integrierte Versorgung bereit gestellt. Die Anschubfinanzierung ist mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) bis 2008 verlängert worden.

 
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