Bitte beachten Sie: Zur Datenbank mit den seit 1. Juni 2009 gültigen Rabattverträgen gelangen Sie nur über die Länderauswahl.
Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Arzneimittel-Rabattverträgen haben einige AOKs regionale Verträge mit Herstellern abgeschlossen. Bitte wählen Sie deshalb die gewünschte Region aus. Sie erhalten in der jeweiligen Datenbank alle Angaben, die für die jeweilige AOK gelten.
Die zum 1. April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform sieht Änderungen bei der Versorgung mit Arzneimitteln vor, wenn die Krankenkasse mit einem Arzneimittelhersteller Verträge über Preisnachlässe für Medikamente geschlossen hat.
Seit 1. April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes die Rabattverträge einer Krankenkasse beachten. Verschreibt der Arzt einen Wirkstoff und überlässt die Auswahl des Mittels der Apotheke (Aut-idem-Regelung), gibt der Apotheker vorrangig ein Mittel ab, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat.
Durch diese Verträge kann die AOK die Arzneimittelversorgung wesentlich preiswerter als bislang gestalten. Die Vereinbarungen betreffen wichtige, häufig verschriebene Arzneistoffe, darunter Mittel gegen Bluthochdruck oder Diabetes.
Die Gesundheitsreform sieht Änderungen bei der Versorgung mit Arzneimitteln vor, wenn die Krankenkasse mit einem Arzneimittelhersteller Verträge über Preisnachlässe für Medikamente geschlossen hat.
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Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Besonders günstige Arzneimittel können von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Die aktuellen, umfassenden, neutralen und werbefreien Befreiungslisten finden Sie
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