Zuzahlungsbefreite Medikamente Stand: 1. März 2010
Mehr als zehntausend Arzneimittel umfasst die Liste der Medikamente, die von den Krankenkassen von der Zuzahlung der Patienten befreit sind. Darin enthalten sind Generika ebenso wie patentgeschützte Wirkstoffe.
Die Listen werden alle zwei Wochen aktualisiert. Sie gelten für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind.
In der vollständigen und neutralen, alphabetisch nach Handelsnamen sortierten Befreiungsliste finden Versicherte folgende Angaben: Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Dosierung (Wirkstärken), Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis. (Stand 01.03.2010)
ATC-Übersicht (anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation) für Ärzte (Stand 01.03.2010)
Die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung ist eine Neuregelung aus dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Sie ist zum 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht klare Grenzen vor, wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.
Die gesetzliche Zuzahlung wird aber weiter die Regel bleiben, die Zuzahlungsbefreiung ist - zumindest vorerst - die Ausnahme.
Für Ihre Patienten haben wir die Informationen zu den zuzahlungsfreien Arzneimitteln in einem Info-Blatt zusammengefasst.
Weitere Informationen zum AVR 2009 finden Sie auf der Website des WIdO
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Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Besonders günstige Arzneimittel können von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Die aktuellen, umfassenden, neutralen und werbefreien Befreiungslisten finden Sie
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