Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen von Arzneimitteln
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind verpflichtet, den Vertragsärzten "nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikationen und therapeutischem Nutzen von Medikamenten zu geben" (§ 73 Abs. 8 SGB V).
Die AOK erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag durch eigene "Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen". Wissenschaftlich beraten wird der AOK-Bundesverband dabei durch das Institut für Klinische Pharmakologie der Universität Bremen. Die Hinweise zu Wirkstoffen oder Wirkstoffklassen enthalten zugelassene Indikation und Angaben zu Wirkungsweise, Wechsel- und Nebenwirkungen (UAW), zu Kontraindikationen und zur Dosierung der Arzneimittel sowie Aussagen zum therapeutischen Nutzen. Die Grundlagen der Hinweise werden durch ausführliche Literatur- und Quellenangaben belegt.
Wirkstoff aktuell ist eine Information der KBV in Kooperation mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft. Zu den aktuellen Ausgaben
prodialog ist der monatliche Newsletter der AOK für niedergelassene Ärzte. Alle Texte können Sie hier online lesen. Oder lassen Sie sich die Ausgaben doch bequem per E-Mail schicken. mehr...
Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Besonders günstige Arzneimittel können von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Die aktuellen, umfassenden, neutralen und werbefreien Befreiungslisten finden Sie
hier ...