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Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen von Arzneimitteln

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind verpflichtet, den Vertragsärzten "nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikationen und therapeutischem Nutzen von Medikamenten zu geben" (§ 73 Abs. 8 SGB V).

Die AOK erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag durch eigene "Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen". Wissenschaftlich beraten wird der AOK-Bundesverband dabei durch das Institut für Klinische Pharmakologie der Universität Bremen. Die Hinweise zu Wirkstoffen oder Wirkstoffklassen enthalten zugelassene Indikation und Angaben zu Wirkungsweise, Wechsel- und Nebenwirkungen (UAW), zu Kontraindikationen und zur Dosierung der Arzneimittel sowie Aussagen zum therapeutischen Nutzen. Die Grundlagen der Hinweise werden durch ausführliche Literatur- und Quellenangaben belegt.

 
Ezetimib

 

(Stand: Mai 2008)

 
 
Tamsulosin bei benigner Prostatahyperplasie

 

(Stand: Februar 2008)

 
 
Doxazosin, Terazosin und Alfuzosin bei benigner Prostatahyperplasie

 

(Stand: Februar 2008)

 
 
Amlodipin

 

(Stand: Februar 2008)

 
 
Protonenpumpenhemmer (PPI) in der Behandlung der Ösophagitis

 

(Stand: Januar 2008)

 
 
Niedermolekulare Heparine zur Prophylaxe tiefer Venenthrombosen bei internistischen Patienten

 

(Stand: Januar 2008)

 
 
Niedermolekulare Heparine zur akuten Therapie von venösen Thromboembolien

 

(Stand: Januar 2008)

 
 
Glitazone

 

(Stand: Dezember 2007)

 
 
Alglucosidase Alfa/Myozyme

 

(Stand: Februar 2007)

 
 
Trastuzumab in der adjuvanten Therapie des HER 2 positiven Mammakarzinoms

 

(Stand: Januar 2007)

 
 
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