PSY-Entgeltsystem

Mit dem Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG) hat der Gesetzgeber eine neue Regelung für die stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik geschaffen. So soll nach § 17d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für psychiatrische und psychosomatische Leistungen ein neues, tagesbezogenes, pauschalierendes Vergütungssystem (PSY-Entgeltsystem) entwickelt und erstmals 2013 budgetneutral umgesetzt werden.

Zusätzlich enthält der § 17d KHG zwei Prüfaufträge:

  1. die Prüfung, ob für bestimmte Leistungsbereiche andere Abrechnungseinheiten eingeführt werden können
  2. die Prüfung, inwieweit die Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) einbezogen werden können.