Bundesbasisfallwert

Die Vertragsparteien auf Bundesebene, das sind der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, vereinbaren einen einheitlichen Basisfallwert, den sogenannten Bundesbasisfallwert (BBFW), und einen einheitlichen Basisfallwertkorridor (§ 10 Krankenhausentgeltgesetz, KHEntgG). Die Grenzen des Basissfallwertkorridors liegen bei + 2,5 Prozent und - 1,25 Prozent um den BBFW.

Die bundesweit unterschiedlichen Landesbasisfallwerte werden von 2010 bis 2014 in fünf gleichen Konvergenzschritten an den Basisfallwertkorridor angeglichen. In den jährlichen Landesbasisfallwert-Verhandlungen wird ein Angleichungsbetrag bestimmt, um den der verhandelte Wert zu erhöhen oder zu vermindern ist. Dabei ist für die Landesbasisfallwerte, die über der oberen Korridorgrenze liegen, eine maximale Absenkung von 0,3 Prozent vorgesehen. Die Landesbasisfallwerte, die innerhalb des Wertekorridors liegen, unterliegen keinem Konvergenzprozess.

Mit der Berechnung des BBFW und des Basisfallwertkorridors ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt. Grundlage der Berechnung sind die bis zum 31. Juli eines jeden Jahres von der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft zur Verfügung gestellten Ergebnisparameter des aktuell gültigen Landesbasisfallwerts. Diese Parameter sind: der Landesbasisfallwert, das Ausgabenvolumen und die Summe der effektiven Bewertungsrelationen). Das Berechnungsergebnis bietet die Basis für die Vereinbarung auf Bundesebene, wobei das Vereinbarungsergebnis wiederum um die maßgebliche Veränderungsrate nach § 71 SGB V zu erhöhen ist.

Die Basisfallwerte bilden die Grundlage für die Vergütung der Krankenhausleistungen.

Bundesbasisfallwert und einheitlicher Basisfallwertkorridor 2012

Die Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene haben den BBFW für das Jahr 2012 vereinbart. Unter Berücksichtigung der Veränderungsrate 2012 von 1,48 Prozent, ergeben sich für den Bundesbasisfallwert und die beiden Korridorgrenzen für die Angleichung der Landesbasisfallwerte an den Bundesbasisfallwert folgende Werte:

  • Bundesbasisfallwert 2012: 2.991,53 Euro
  • obere Korridorgrenze (+ 2,5%): 3.066,32 Euro
  • untere Korridorgrenze (- 1,25%): 2.954,14 Euro.

Bundesbasisfallwert und einheitlicher Basisfallwertkorridor 2011

Der BBFW für das Jahr 2011 wurde von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene vereinbart. Da die Veränderungsrate 2011 um 0,25 Prozentpunkte zu reduzieren und somit in Höhe von 0,9 Prozent maßgeblich ist, ergeben sich für den Bundesbasisfallwert und die beiden Korridorgrenzen für die Angleichung der Landesbasisfallwerte an den Bundesbasisfallwert folgende Werte:

  • Bundesbasisfallwert 2011: 2.963,82 Euro
  • obere Korridorgrenze (+2,5%): 3.037,91 Euro
  • untere Korridorgrenze (-1,25%): 2.926,77 Euro.

Bundesbasisfallwert 2011
Vereinbarung nach § 10 Abs. 9 KHEntgG vom 01.12.10 für den Vereinbarungszeitraum 2011

Bundesbasisfallwert und einheitlicher Basisfallwertkorridor 2010

Der Bundesbasisfallwert für das Jahr 2010 wurde von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene auf der Grundlage des Berechnungsergebnisses des InEK und unter Berücksichtigung der Veränderungsrate in Höhe von 1,54 Prozent vereinbart.

  • Bundesbasisfallwert 2010: 2.935,78 Euro
  • obere Korridorgrenze (+2,5%): 3.009,17 Euro
  • untere Korridorgrenze (-1,25%): 2.899,08 Euro

Bundesbasisfallwert 2010
Vereinbarung nach § 10 Abs. 9 KHEntgG vom 23.09.09 für den Vereinbarungszeitraum 2010