Abrechnung

Seit 2004 rechnen die Krankenhäuser verpflichtend über die diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups/DRG) ab. Welche Fallpauschale im konkreten Behandlungsfall abzurechnen ist, hängt unter anderem von der Hauptdiagnose (für die Krankenhausaufnahme hauptverantwortliche Diagnose/Grunderkrankung), von durchgeführten Operationen und Untersuchungen, von Nebendiagnosen und Komplikationen sowie von einigen patientenbezogenen Faktoren wie Alter und Geschlecht ab.

Wie genau abgerechnet wird, regeln die Vertragsparteien auf Bundesebene in der Fallpauschalenvereinbarung (Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 3 Krankenhausentgeltgesetz, KHEntgG). Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, die Richtigkeit der Krankenhausabrechnungen zu überprüfen.