Zu- und Abschläge bei Krankenhausabrechnungen
Neben den eigentlichen Entgelten für Krankenhausbehandlung werden verschiedene Zu- und Abschläge bei der Berechnung von Krankenhausleistungen wirksam, unter anderem Zuschläge zur Finanzierung des DRG-Systems, des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie der Qualitätssicherung. Zu- und Abschläge werden entweder jährlich für alle Krankenhäuser einheitlich oder krankenhausindividuell vereinbart.
Zu- und Abschläge 2011
Quelle: AOK-Bundesverband
Zu- und Abschläge 2010
Quelle: AOK-Bundesverband
