Hilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst eine Vielzahl an Hilfsmitteln mit Beschreibungen, Qualitätsstandards und Indikationen. Es dient der Information von Versicherten, Leistungserbringern und Kranken- und Pflegekassen.
Hilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) erstellt und umfasst eine Vielzahl an Hilfsmitteln mit Beschreibungen, Qualitätsstandards und Indikationen. Spezifische Anforderungen zur Qualität der Produkte sowie zur Dienstleistung sind ebenfalls enthalten.
In dem Verzeichnis sind Einzelprodukte in den jeweiligen Produktarten gelistet. Die Produkte innerhalb einer Produktart sind von ihrer Wirkungsweise grundsätzlich vergleichbar. Für die gelisteten Hilfsmittel kann eine Leistungspflicht der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung bestehen. Diese wird im konkreten Einzelfall geprüft.
Für die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-SV müssen die Hersteller insbesondere die Funktionstauglichkeit, Qualität und gegebenenfalls den medizinischen beziehungsweise pflegerischen Nutzen des Hilfsmittels nachweisen. Der GKV-SV ist für das Antragsverfahren der zentrale Ansprechpartner und entscheidet über die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Nur Produkte, welche die vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen erfüllen, werden in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.