Heilmittel-Richtlinie
Zum 1. Juli 2011 ist die neugefasste Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten. In der Heilmittel-Richtlinie sind alle Heilmittel verzeichnet, die die Vertragsärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen können. Die Entscheidung, welche Heilmittel in die Richtlinien aufgenommen werden, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss nach eingehender Prüfung.
Rahmenempfehlungen
Die neueste Version der Rahmenempfehlungen steht im PDF-Format zum Herunterladen bereit. Zuletzt wurden die Anlagen zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie (Anlagen 1 bis 7 und 9 zur Anlage 3 - Listen der Weiterbildungsträger und -stätten) aktualisiert. Aktueller Stand der Dokumente ist November 2011.
Immer mehr Kinder benötigen therapeutische Unterstützung
Immer mehr Kinder in Deutschland brauchen für eine altersgerechte Entwicklung vorübergehend therapeutische Hilfe. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle "Heilmittelbericht 2010", den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) veröffentlicht hat. Dabei benötigen Jungen deutlich mehr Unterstützung durch Ergotherapeuten und Logopäden als Mädchen. So erhielt 2009 fast jeder vierte bei einer AOK versicherte sechsjährige Junge logopädische Leistungen. Bei den gleichaltrigen Mädchen waren es dagegen nur 16 Prozent. Ergotherapie erhielten 13,5 Prozent der sechsjährigen Jungen - bei den Mädchen waren es nur 5,5 Prozent.
Zulassungsempfehlungen
Der GKV-Spitzenverband hat zum 1. März 2012 eine Änderung der Zulassungsempfehlungen für Heilberufe beschlossen. In der Neufassung gibt es eine Reihe von Detailänderungen und Anpassungen an die neue Rechtslage. So wurde z.B. in den allgemeinen, für jeden Heilmittelbereich gültigen, Zulassungsanforderungen bei den räumlichen Mindestvoraussetzungen erstmals klargestellt, dass sich Durchgangsräume grundsätzlich nicht als Behandlungsräume eignen.
Verträge/Vereinbarungen
Die Krankenkassen schließen mit den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer Rahmenverträge ab, darüber hinaus treffen die Vertragspartner Preisvereinbarungen. Ziel ist eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln unter Berücksichtigung der geltenden Heilmittel-Richtlinien.
