Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel vereinbart
(16.12.11) Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich über die Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel für das Jahr 2012 geeinigt.
Rahmenvorgaben Arzneimittel
Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr bundesweit um 2,4 Prozent. Auf Landesebene können Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) noch weitere Faktoren zusätzlich verhandeln, so zum Beispiel den Faktor „Zahl und Altersstruktur der Versicherten“, sowie indikationsbezogene Zielvereinbarungen und Wirtschaftlichkeitsreserven.
Für das Jahr 2011 haben die Bundesvertragspartner die Rahmenvorgaben für Arzneimittel um 0,3 Prozent abgesenkt. Grund dafür sind die sinkenden Arzneimittelpreise aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen zur Ausgabendämpfung mit dem GKV-Änderungsgesetz.
Für 2012 haben die Vertragspartner für Arzneimittel folgende Anpassungen festgelegt:
• Preisentwicklung (-0,7 Prozent)
• Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht (0 Prozent)
• Richtlinien Gemeinsamer Bundesausschuss (-0,9 Prozent)
• Einsatz innovativer Arzneimittel (+3,5 Prozent)
• Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (+0,5 Prozent)
Rahmenvorgaben Arzneimittel für das Jahr 2012
Stand: 30.09.11
Rahmenvorgaben Heilmittel
Bei den Heilmitteln vereinbarten der GKV-Spitzenverband und die KBV ein Plus von 2,5 Prozent. Folgende Anpassungsfaktoren wurden in den Rahmenvorgaben berücksichtigt:
• Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht (0 Prozent)
• Änderungen der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (+1,4 Prozent)
• Innovationen (Podologie, + 0,6 Prozent),
• Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (+ 0,5 Prozent).
Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung haben die Bundesvertragspartner die Rahmenvorgaben für Heilmittel für das Jahr 2011 um 2 Prozent angehoben (Anwendung der Salvatorischen Klausel). Ein weiteres Plus von bis zu 2 Prozent können Krankenkassen und KVen auf der regionalen Ebene vereinbaren, wenn ein erhöhter Versorgungsbedarf nachgewiesen wird.
Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2012
Stand: 30.09.11
Hintergrund:
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschließen jedes Jahr bis zum 30. September „Rahmenvorgaben für die Gestaltung der regionalen prospektiven Arznei- und Heilmittel-Vereinbarungen“ (§ 84 Abs. 7 und 8 SGB V). Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Verbände der Krankenkassen auf Landesebene vereinbaren auf dieser Basis bis zum 30. November das Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel, das Ärzten im folgenden Kalenderjahr zur Verfügung steht. Darüber hinaus legen die Vertragspartner auf Landesebene Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele fest.
Grundlage der Rahmenvorgaben ist die Bewertung bestimmter vorgeschriebener Faktoren, die die Ausgabenentwicklung beeinflussen, wie zum Beispiel Veränderungen der Zahl und der Altersstruktur der Versicherten, Preisentwicklung auf dem Arznei- und Hilfsmittelmarkt, Einsatz innovativer Arznei- und Heilmittel (§ 84 Abs. 2 SGB V).
Allerdings bilden die bundesweiten Rahmenvorgaben nur einen Teil der Faktoren ab. Über die übrigen Anpassungsfaktoren verhandeln die Vertragspartner auf Landesebene. Dazu gehören beispielsweise die Wirtschaftlichkeitsreserven.
Bei den Verhandlungen über die Rahmenvorgaben wird auch der im laufenden Jahr geltende Ausgabenrahmen neu beurteilt und an die tatsächliche Entwicklung angepasst (sogenannte Salvatorische Klausel).
