Infos für Praxisteams

Neue Ausgabe von info praxisteam ist da

IP 2/2012 Titel

(20.04.12) Seit dem Start der Online-Arztsuche im Mai 2011 haben die Versicherten der AOK und der Barmer GEK über 40.000 Ärzte bewertet - überwiegend positiv. Nun können sie auch zu den Zahnmedizinern ihre Meinung abgeben. Weitere Themen in der aktuellen Ausgabe von info praxisteam: richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz, Diabetes und Sport, Medikamentenwechsel durch Rabattverträge und Probleme mit dem Software-Update.

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Quickcheck zur Heilmittel-Verordnung

IP 2/2012 Quickcheck

Ein neues Online-Lernprogramm informiert Praxisteams über die richtige Verordnung von Heilmitteln. Im "Quickcheck" können sie anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis ihr Wissen zur Verordnung von
Physikalischer Therapie testen. Wer die Fragen richtig beantwortet, kann sich am Ende ein Zertifikat ausdrucken.

Detaillierte Informationen zeigen, was Sie bei der Verordnung beachten müssen. Außerdem helfen  Formular-Abbildungen mit beispielhaften Eintragungen dabei, die Felder richtig auszufüllen. Bei Bedarf können Sie sich direkt in die Heilmittel-Richtlinien klicken und sich dort die Passagen anschauen, die zur Lösung der Fragen wichtig sind.

Mit dem neuen Lernprogramm erweitert die AOK ein bestehendes Angebot: Bereits seit 2010 können Ärzte und medizinische Fachangestellte ihr Wissen zur Verordnung von Häuslicher Krankenpflege mit einem "Praxiswissen Quickcheck" testen.

Zu den Online-Lernprogrammen

 

AOK Ratgeber-Foren für Patienten

Die AOK verfügt mit ihren Ratgeber-Foren über einen deutschlandweit einmaligen Service. Etwa vierzig  Expertinnen und Experten helfen über die gesamte Republik verteilt Versicherten bei dringenden Fragen  zu vielerlei Themen. Dazu gehören "Eltern und Kind", "Ernährung", "Fitness und Bewegung", "Partnerschaft und Sexualität", "Pflege" sowie "Nichtrauchen" garantieren fachlich kompetente Auskünfte und Hilfestellung.

Versicherte und Interessierte wissen diesen Service zu schätzen: Im Jahr 2011 wurden die AOK  Ratgeber-Foren bis Mitte November mehr als zwei Millionen Mal aufgerufen. Über eine so genannte "Tag  loud" können sich Besucher der Ratgeber-Foren orientieren - sie zeigt die am häufigsten vorkommenden Schlüsselbegriffe, die in den vorhandenen Inhalten der einzelnen Foren vertreten sind. 

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann dies auch als Nicht-AOK-Versicherter tun. Die AOK Ratgeber-Foren stehen allen Interessierten offen, die aktive Nutzung ist jedoch AOK-Versicherten vorbehalten.

 

Reden ist Gold

Um eine aktive, ehrliche und transparente Kommunikation nach einem Behandlungszwischenfall in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geht es in einer neuen Broschüre „Reden ist Gold“ des Aktionsbündnises Patientensicherheit e.V. (APS).

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Die eGK ist da

Nun ist sie da, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Seit dem 1. Oktober 2011 ist die Ausgabe bei den Krankenkassen angelaufen, seit diesem Tag ist sie auch offizieller Versicherungsnachweis. So steht es im § 3 Abs. 1 zur bundesweiten Festlegung der Pauschalen zur Lesegeräte-Ausstattung. In der Praxis heißt das: Jeder Patient muss bei Vorlage der eGK behandelt werden und es darf keine Privatrechnung ausgestellt werden. Das ist nur zulässig, wenn der Patient gar keine Karte vorlegt. Aktuell haben im Bundesdurchschnitt 80 Prozent der Vertragsärzte die neuen Kartenlesegeräte installiert. Wenn alle bestellten neuen Kartenleser in den Praxen installiert sind, werden etwa 92 Prozent der Vertragsärzte mit den neuen Geräten ausgestattet sein. Das geht aus aktuellen Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen hervor.

Patienten, die in den kommenden Monaten mit der neuen Karte ausgestattet werden, sollten also in der  Regel keine Probleme beim Einlesen der Karte haben. Ist das Lesegerät einer Praxis nicht in der Lage  die eGK zu lesen, muss das Ersatzverfahren angewandt werden, d.h. im Praxissystem werden die Versichertendaten (Name und Anschrift des Patienten, Krankenversichertennummer, Kartennummer usw.) manuell eingetragen. Bei Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte können sich die Praxisteams auch an die Geschäftsstellen der jeweiligen Krankenkasse wenden.

 

Gehälter für MFA steigen gestaffelt

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 sollen die Gehälter der MFA steigen - und zwar nach Berufsjahren gestaffelt. Das größte Plus bekommen mit fünf Prozent MFA in den ersten drei Berufsjahren, im vierten bis sechsten rund 2,6 Prozent und in den anderen Gehaltsgruppen 1,25 Prozent. In den ersten drei Berufsjahren liegen die Tarifgehälter nun in den Tätigkeitsgruppen I und II bei 1.495 beziehungsweise 1.570 Euro. Im vierten bis sechsten Berufsjahr können je nach Qualifikation vier Tätigkeitsgruppen erreicht werden, deren Gehälter auf 1.595 bis 1.914 Euro steigen. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen im ersten Jahr auf 561 Euro, im zweiten auf 602 Euro und im dritten auf 646 Euro.

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AOK präsentiert "Familienpaket" im Internet

Wussten Sie das? Wenn Sie als Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kurklinik müssen und sich keiner um die Kinder oder um den Haushalt kümmern kann, hilft Ihnen die AOK mit einer Haushaltshilfe - bis zu 52 Wochen. Oder wissen Sie, dass Sie die Experten am AOK-Baby-Telefon rund um die Uhr anrufen können, wenn Sie sich Sorgen um die Gesundheit Ihres Nachwuchses machen? Diese und viele weitere Angebote für Familien hat nur die AOK zu bieten. Die Gesundheitskasse präsentiert alle Angebote aktuell im Internet mit dem "AOK-Familienpaket" unter www.aok-familie.de. Dort gibt es alle Infos zu zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen, zu speziellen Gesundheitsangeboten für Kinder oder zu Bonusprogrammen. Gleichzeitig gibt es tolle Preise zu gewinnen.

Mehr unter www.aok-familie.de

 

Medikamente in der Schwangerschaft

Die neue Broschüre "Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit" aus dem Familien-Programm der AOK informiert schwangere und stillende Frauen über Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimitteln. In den ersten zehn Schwangerschaftswochen ist der Embryo besonders empfindlich, aber auch danach kann die vorgeburtliche Entwicklung durch Medikamente gestört werden. Und noch während der Stillzeit können über die Muttermilch Wirkstoffe in den Körper des Babys gelangen und hier unerwünschte Folgen haben. Gibt es Anlass zur Sorge, wenn ein Medikament eingenommen wurde, bevor die Schwangerschaft bekannt war? Spricht eine medikamentöse Langzeitbehandlung gegen die Planung einer Schwangerschaft? Wann sollte auf ein anderes Medikament umgestellt werden? Einige der wichtigsten Antworten zu diesen und anderen Fragen finden Sie in dieser Broschüre.

www.aok.de/kids (Rubrik "Schwangerschaft")