Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Berufsfeld: Arztpraxen Ändern Gewähltes Berufsfeld: Arztpraxen Zurück zur Übersicht

Zuzahlungsbefreite Medikamente

Patienten können bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlung erhalten. Der GKV-Spitzenverband kann Medikamente, die deutlich günstiger als der Festbetrag sind, von der Zuzahlung freistellen.

Sortierung nach Wirkstoff und Name

Aktuell enthält die Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente über 4.000 Arzneimittel (Stand: 1. Januar 2021). Darin enthalten sind Generika ebenso wie patentgeschützte Wirkstoffe. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikaments mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch § 31 SGB V.

Die Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert. Sie gilt für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind. Eine jeweils aktuelle Übersicht dieser „Befreiungsliste Arzneimittel“ hält der GKV-Spitzenverband auf seiner Website bereit. Darin finden sich zuzahlungsfreie Arzneimittel, sortiert nach Wirkstoff sowie nach Namen. 

Liste zuzahlungsbefreiter Medikamente

Zurück zum Thema