Arzneimittel-Rabattverträge

Bitte beachten Sie: Zur Datenbank mit den aktuell gültigen Rabattverträgen gelangen Sie nur über die Regionalauswahl.

Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Arzneimittel-Rabattverträgen haben einige AOKs regionale Verträge mit Herstellern abgeschlossen. Bitte wählen Sie deshalb die gewünschte Region aus. Sie erhalten in der jeweiligen Datenbank alle Angaben, die für die jeweilige AOK gelten.

 

Seit April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes (Generika-Substitution) die Arzneimittelrabattverträge einer Krankenkasse beachten. Verschreibt der Arzt einen Wirkstoff und überlässt die Auswahl des Mittels der Apotheke (Aut-idem-Regelung), gibt der Apotheker vorrangig ein Mittel ab, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat (§ 129, Abs. 1 in Verbindung mit § 130 a, Abs. 8 Sozialgesetzbuch V).

Dank der Arzneimittelrabattverträge für Generika kann die AOK die Versorgung ohne Qualitätsverlust wesentlich preiswerter gestalten. Von 2007 bis Ende 2011 hat allein die AOK-Gemeinschaft insgesamt 1,6 Milliarden Euro weniger für Medikamente ausgeben müssen. 2011 betrugen die Minderausgaben 683 Millionen Euro. Für das Jahr 2012 rechnet die AOK mit eine Einsparpotential von bis zu einer Milliarde Euro.

Aktuell laufen bundesweit drei AOK-Vertragstranchen parallel (V, VI und VII). Sie umfassen Arzneimittelverträge für 187 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Sie decken zwei Drittel des AOK-Generikamarktes ab. Der AOK-Umsatz mit den betreffenden Arzneimitteln lag zuletzt bei rund 4,2 Milliarden Euro.

Die jüngste AOK-Vertragstranche (VII) ist zum 1. April 2012 in Kraft getreten. Sie umfasst Generika-Rabattverträge für 95 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen und ersetzt zu einem großen Teil die am 31. März ausgelaufenen laufenden Verträge der Tranche IV,  zusätzlich aber weitere Wirkstoffe, die erst kürzlich patentfrei geworden sind und für die es bisher noch keine Verträge gab. Die achte Ausschreibungsrunde befindet sich bereits in Vorbereitung.

 

AOK-Arzneimittelrabattverträge - Übersicht 2012 bis 2014
Zuschläge, Vertragspartner und Wirkstoffe der Vertragstranchen V bis VII

AOK-Arzneimittelrabattverträge - Übersicht 2011 bis 2013
Zuschläge, Vertragspartner und Wirkstoffe der Vertragstranchen IV bis VI

"Erfolgsmodell AOK-Rabattverträge"
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen - aktualisierter Stand: April 2012

 

Ausschreibungsverfahren der AOK

AOK-Arzneimittelrabattverträge - Gebietslose Ausschreibungen 2012 AOK-Arzneimittelrabattverträge - Karte der regionalen Gebietslose (Stand April 2012)

Die AOK schreibt die Arzneimittelrabattverträge regional aus. Bis einschließlich der fünften Tranche gab es fünf Gebietslose. Für die sechste Vertragstranche wurden erstmals sieben Gebietslose gebildet. Für die siebte und achte Tranche gibt es acht Gebietslose. Je Wirkstoff und Gebietslos erhält ein Hersteller exklusiv den Zuschlag.

Das AOK-Ausschreibunsgverfahren hat sich als besonders mittelstandsfreundliche erwiesen. Kleine und mittlere Unternehmen haben gute Chancen auf einen regionalen Zuschlag und erhalten Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit. 

Die AOK-Gemeinschaft ist Vorreiter der europaweiten Ausschreibung der Rabattverträge für Generika. Sie hat ihr Verfahren vor den Vergabekammern und Sozialgerichten erfolgreich gegen teils erheblichen Widerstand einzelner Pharmaunternehmen durchgesetzt.

Zuetzt hat der zuständige Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf das AOK-Ausschreibungsverfahren bestätigt. Die Entscheidung des obersten zuständigen Zivilgerichtes Anfang Mai 2011 war besonders wichtig, weil nach einer Gesetzesänderung seit Januar 2011 nicht mehr die Sozialgerichte, sondern die Zivilgerichte für einzelne Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaherstellern und anderen Leistungserbringern zuständig sind.

Presseinformationen zum Thema AOK-Arzneimittelrabattverträge

 

Übersicht der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge seit 2007

Tranche 1: 1. Januar – 31. Dezember 2007:
Verträge über 42 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit elf Partnerunternehmen

Tranche 2: 1. Januar 2008 – 31. März 2010:
Verträge über 22 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 30 Partnerunternehmen

Tranche 3: 1. Juni 2009 – 31. Mai 2011:
Verträge über 63 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 22 Partnerunternehmen

Tranche 4: 1. April 2010 – 30. März 2012:
Verträge über 80 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 26 Partnerunternehmen

Tranche 5: 1. Oktober 2010 – 30. September 2012:
Verträge über zwölf Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit neun Partnerunternehmen

Tranche 6: 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2013
Verträge für 80 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 30 Partnerunternehmen (63 Präparate der dritten Vertragstranche, die am 31. Mai 2011 ausgelaufen ist).

Tranche 7: 1. April 2012 bis 31. März 2014
Verträge für 95 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 34 Partnerunternehmen (80 Präparate der ausgelaufenen vierten Vertragstranche)

 

AOK-Information zur Mehrkostenregelung in der Apotheke ab 1. Januar 2011

 

Arzneimittel-Verträge: Gleiche Qualität - weniger Kosten

Patienteninformationsblatt

Die AOK hat auch 2012 wieder die Initiative ergriffen und Rabattverträge für Arzneimittel geschlossen, von denen die AOK-Versicherten direkt profitieren.

AOK-Versicherteninformation 2012

Alternativ-Medikamente in der Apotheke seit Januar 2011

Titelbild Info Mehrkostenregelung

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes sieht vor, dass gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Januar 2011 statt des vom Apotheker eigentlich abzugebenden Medikamentes ein austauschbares Arzneimittel wählen können. Diese Alternative ist in der Regel mit hohen Zusatzkosten für die Patienten verbunden. Sie müssen auf jeden Fall den Aufpreis selbst bezahlen. Die AOK rät deshalb von Vorkasse-Medikamenten ab.

Mehr Informationen zur "Mehrkostenregelung" seit 1. Januar 2011