Arzneimittel-Rabattverträge
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Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Arzneimittel-Rabattverträgen haben einige AOKs regionale Verträge mit Herstellern abgeschlossen. Bitte wählen Sie deshalb die gewünschte Region aus. Sie erhalten in der jeweiligen Datenbank alle Angaben, die für die jeweilige AOK gelten.
Seit April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes (Generika-Substitution) die Arzneimittelrabattverträge einer Krankenkasse beachten. Verschreibt der Arzt einen Wirkstoff und überlässt die Auswahl des Mittels der Apotheke (Aut-idem-Regelung), gibt der Apotheker vorrangig ein Mittel ab, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat (§ 129, Abs. 1 in Verbindung mit § 130 a, Abs. 8 Sozialgesetzbuch V).
Dank der Arzneimittelrabattverträge für Generika kann die AOK die Versorgung ohne Qualitätsverlust wesentlich preiswerter gestalten. Allein 2010 hat die AOK bundesweit rund 520 Millionen Euro weniger für Medikamente ausgeben müssen. Seit dem Start der bundesweiten Verträge konnte rund eine Milliarde Euro gespart werden. Für das Jahr 2011 rechnet die AOK mit eine Einsparpotential von mehr als 700 Millionen Euro.
Aktuell laufen bundesweit drei AOK-Vertragstranchen parallel. Sie umfassen Arzneimittelverträge für 172 Arzneimittel. Diese Wirkstoffe decken zwei Drittel des AOK-Generikamarktes ab. Das entspricht einem Ausgabenvolumen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro.
Zum 1. April 2012 treten die nächsten neuen AOK-Rabattverträge für 95 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in Kraft. Die Vertragstranche VII ersetzt zu einem großen Teil die am 31. März auslaufenden Verträge der Tranche IV, erfasst aber zudem zahlreiche Wirkstoffe, die erst kürzlich patentfrei geworden sind und für die es bisher noch keine Verträge gab. Die achte Ausschreibungsrunde befindet sich bereits in Vorbereitung.
AOK-Arzneimittelrabattverträge - Übersicht 2012 bis 2014
Zuschläge, Vertragspartner und Wirkstoffe der Vertragstranchen V bis VII
AOK-Arzneimittelrabattverträge - Übersicht 2011 bis 2013
Zuschläge, Vertragspartner und Wirkstoffe der Vertragstranchen IV bis VI
Erfolgsmodell AOK-Rabattverträge - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen (FAQ) - aktualisierter Stand: 21. Juni 2011
Ausschreibungsverfahren der AOK
Die AOK schreibt die Arzneimittelrabattverträge regional aus. Bis einschließlich der fünften Tranche gab es fünf Gebietslose. Für die sechste Vertragstranche wurden erstmals sieben Gebietslose gebildet. Für die 7. Tranche wurden über acht Gebietslose ausgeschrieben. Je Wirkstoff und Gebietslos erhält ein Hersteller exklusiv den Zuschlag. Zum 1. Juni 2011 treten damit 560 neue Einzelverträge in Kraft.
Das AOK-Ausschreibunsgverfahren hat sich als besonders mittelstandsfreundliche erwiesen. Kleine und mittlere Unternehmen haben gute Chancen auf einen regionalen Zuschlag und erhalten Planungssicherheit.
Die AOK-Gemeinschaft ist Vorreiter der europaweiten Ausschreibung der Rabattverträge für Generika. Sie hat ihr Verfahren vor den Vergabekammern und Sozialgerichten erfolgreich gegen teils erheblichen Widerstand einzelner Pharmaunternehmen durchgesetzt.
Zuetzt hat der zuständige Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf das AOK-Ausschreibungsverfahren bestätigt. Die Entscheidung des obersten zuständigen Zivilgerichtes Anfang Mai 2011 war besonders wichtig, weil nach einer Gesetzesänderung seit Januar 2011 nicht mehr die Sozialgerichte, sondern die Zivilgerichte für einzelne Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaherstellern und anderen Leistungserbringern zuständig sind.
Presseinformationen zum Thema AOK-Arzneimittelrabattverträge
Übersicht der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge seit 2007
Tranche 1: 1. Januar – 31. Dezember 2007:
Verträge über 42 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit elf Partnerunternehmen
Tranche 2: 1. Januar 2008 – 31. März 2010:
Verträge über 22 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 30 Partnerunternehmen
Tranche 3: 1. Juni 2009 – 31. Mai 2011:
Verträge über 63 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 22 Partnerunternehmen
Tranche 4: 1. April 2010 – 30. März 2012:
Verträge über 80 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 26 Partnerunternehmen
Tranche 5: 1. Oktober 2010 – 30. September 2012:
Verträge über zwölf Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit neun Partnerunternehmen
Tranche 6: 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2013
Verträge für 80 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit 30 Partnerunternehmen (63 Präparate der dritten Vertragstranche, die am 31. Mai 2011 ausgelaufen ist).
Tranche 7: 1. April 2012 bis 31. März 2014
Verträge für 95 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen mit mehr als 80 Partnerunternehmen
AOK-Information zur Mehrkostenregelung in der Apotheke ab 1. Januar 2011
Arzneimittel-Verträge: Gleiche Qualität - weniger Kosten
Die AOK hat auch 2012 wieder die Initiative ergriffen und Rabattverträge für Arzneimittel geschlossen, von denen die AOK-Versicherten direkt profitieren.
AOK-Versicherteninformation 2012
Alternativ-Medikamente in der Apotheke seit Januar 2011
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes sieht vor, dass gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Januar 2011 statt des vom Apotheker eigentlich abzugebenden Medikamentes ein austauschbares Arzneimittel wählen können. Diese Alternative ist in der Regel mit hohen Zusatzkosten für die Patienten verbunden. Sie müssen auf jeden Fall den Aufpreis selbst bezahlen. Die AOK rät deshalb von Vorkasse-Medikamenten ab.
Mehr Informationen zur "Mehrkostenregelung" seit 1. Januar 2011
