Ab Februar gelten für einige Medikamente neue Packungsgrößen

(09.02.12) Für Arzneimittel, die seit Mai 2011 neu auf dem Markt sind, und für neue Wirkstoffkombinationen gelten ab dem 1. Februar neue Packungsgrößen. Das sieht eine weitere Aktualisierung der bereits im Mai 2011 geänderten Packungsgrößenverordnung (PackungsV) vor. Neben den genannten Arzneimitteln werden auch für einige weitere Wirkstoffe die Messzahlen (N-Größen) neu definiert, um die Abgabegrößen stärker an der Verordnungsrealität zu orientieren.

Die aktuellen Anpassungen sind ein Vorgriff auf die geplante Novelle der Packungsgrößenverordnung, die zum 1. Juli 2013 in Kraft treten soll. Wesentliche Änderungen in der PackungsV sind bereits mit der Umstellung in 2011 erfolgt. Dies soll mit einer weiteren Reform in 2013 fortgesetzt werden, bei der auf Versorgungszeiträume abgestellt wird. Für eine Behandlungsdauer bis 10 Tage wird es dann eine N1-Packung geben. N2 soll für maximal 30 Tage reichen und N3 für 100 Tage. Die Pharma-Unternehmen müssen sich künftig bei der Herstellung von Arzneimittel-Packungen an dieser Spanne orientieren. Bereits jetzt schon dürfen N1-Packungen bis zu 20 Prozent größer oder kleiner sein als für den Behandlungszeitraum notwendig. N2 darf um 10 Prozent und um N3 bis zu 5 Prozent abweichen. Aktuell besteht ein Register aus entsprechenden Maßzahlen, welche ggf. noch einmal anzupassen sein werden.

Bis zur Verabschiedung einer neuen PackungsV bleiben die bisherigen Messzahlen noch erhalten.

Sechste Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung vom 30. Dezember 2011
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 4. Januar 2012

Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung - PackungsV)